Der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks organisiert zusammen mit der BG Bau im März und April 2018 weitere acht Veranstaltungen "Wir zimmern sicher!" (Dauer: 13:30 bis 17:00 Uhr). Anhand von praktischen Beispielen werden in den kostenlosen Workshops gefährliche Situationen auf Baustellen diskutiert und fünf Sofortmaßnahmen vorgestellt.
Gute Stimmung herrschte bei den Bezirksversammlungen des Landesinnungsverbands (LIV) des Bayerischen Zimmererhandwerks, zu denen insgesamt mehr als 700 Teilnehmer kamen. Die Auftragsbücher der Zimmereien sind gut gefüllt. Entsprechend zufrieden sind die Unternehmer.
Wie können wir das Aufrichten von Dachstühlen sicherer machen? Mit dieser Frage beschäftigt sich Elmar Mette vom Bundesbildungszentrum in Kassel in seinem Artikel. Als Service für unsere Mitglieder stellen wir den Beitrag aus der Fachzeitschrift „Der Zimmermann“ in unserem internen Bereich zum Download bereit.
Eine große Chance für den Holzbau und für Zimmereibetriebe, sich positiv in Szene zu setzen: Der Bayerische Rundfunk sucht für die 6. Staffel seiner beliebten Architekturfilmreihe „Traumhäuser“ wieder neue Projekte aus dem privaten Wohnungsbau.
Ein neues Gesicht ist in der Zentrale des Landesinnungsverbands (LIV) des Bayerischen Zimmererhandwerks zu sehen: Andreas Pietrowicz hat im Januar 2018 seinen Dienst angetreten. Anna-Maria Biermann geht nach über 20 Jahren beim LIV Ende Januar 2018 in Rente.
Eine bayernweit bekannte Holzbaureferenz ist das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz in Tirschenreuth. Eine Gruppe von Zimmerern hat sich das Gebäude am 18. Januar 2018 angesehen.
Der Branchenhöhepunkt rückt näher: Vom 20. bis 23. Februar 2018 findet auf dem Messegelände Köln die Messe "DACH+HOLZ International", der wichtigste europäische Treffpunkt für Zimmerer und Dachdecker, statt.
Auf geht's zu den sieben Bezirksversammlungen des Landesinnungsverbands: Sie finden statt zwischen 18. Januar und 8. Februar 2018, jeweils von 9 bis 15.30 Uhr.
Seit Anfang 2016 liegt die DIN VDE 0100-420: 2016-02 vor. Unter anderem enthält sie für den Holzhausbau eine Vorgabe für Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, umgangssprachlich auch "Brandschutzschalter" genannt. Diese müssen aber nach Auffassung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, ZDB, nicht zwingend eingebaut werden. Entscheidend ist die vertragliche Regelung.