Seit über vier Wochen ist das Überbetriebliche Bildungszentrum (ÜBA) der Bau-Innung München-Ebersberg geschlossen. Im Interview erklären der Leiter der Bildungsstätte Sebastian Posselt sowie Ausbilder und Zimmermeister Wolfgang Weigl, inwiefern sie Verständnis für die Schließung haben.
Noch schaut die Politik zu, wie der Wald in Bedrängnis gerät. Nicht etwa weil er übernutzt oder überrannt wird. Es sind anhaltende „Kalamitäten“, die dem Wald zu schaffen machen. Mehr Holznutzung würde dem Wald helfen, sich zu erneuern. Aber eigenartige Marktbewegungen behindern sinnvolle Lösungen. Wo es genau klemmt und wie es funktionieren könnte, das beleuchtet der BR in seiner politischen Dokumentation „Mit Holzbau aus der Klimakrise?" (44 Min).
Hunderte Unternehmer von Zimmerer- und Holzbaubetrieben kommen jedes Jahr bei den Bezirksversammlungen des Landesinnungsverbandes zusammen. Pandemiebedingt müssen diese heuer leider ausfallen. Deshalb werfen wir einen Blick auf die Versammlungen im vergangenen Jahr, vor fünf und vor zehn Jahren in den sieben Regierungsbezirken.
Über 20 Interessierte nahmen am Online-Seminar „Vom Arbeitsvertrag zur Kündigung – Update 2021“ des Zimmererverbandes am 19. Januar 2021 teil. Part II folgt am 27. Januar. Das Seminar bietet einen Überblick über die Rahmenbedingungen des Arbeitsrechtes und wichtige tarifvertragliche sowie gesetzliche Änderungen.
In die Weiterbildung der Fachkräfte zu investieren, zahlt sich aus. Außerdem kann es als Mittel zur Fachkräftesicherung verstanden werden. Und wer braucht heutzutage keine qualifizierten Mitarbeiter? Daher bietet der Zimmererverband im Frühjahr 2021 eine Online-Seminarreihe für Fachkräfte an, die Inhalte fokussiert, die für sie wichtig sind. Die Reihe ist in folgende Themen gegliedert, sie werden in 90-minütigen Webmeetings behandelt.
Der gesetzliche Mindestlohn hat sich ab 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro je Zeitstunde erhöht. Weitere Erhöhungen sind ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn ist jedoch für die Baubetriebe nur dann von Bedeutung, wenn keine vorrangige Anwendung des Tarifvertrages Mindestlohn gilt.
Ein Vierteljahrhundert arbeitete Markus Andres als selbstständiger Messebauer – doch dann kamen die Corona-Pandemie und damit Existenzängste. Deshalb startete der 50-Jährige im vergangenen September eine Zimmerer-Ausbildung beim Innungsbetrieb Zimmerei Leopold Göring in Starnberg. Andres sagt: „Das Zimmererhandwerk hat mir die Haut gerettet.“
Am kommenden Dienstag, 19. Januar 2021, sollen die Corona-Maßnahmen weiter verschärft werden. Im Vorhinein wurden nochmals umfangreiche Präventionsmaßnahmen vereinbart, um die Baubeschäftigten in der sich zuspitzenden Corona-Lage besser zu schützen.
Während viele Wirtschaftszweige während der Lockdowns stillstehen, kann die Baubranche vergleichsweise normal weiterarbeiten. Damit das in Zukunft so bleibt, müssen Baubetriebe einiges beachten. Die wichtigsten Hygieneregeln erklärte die BG BAU in einem virtuellen Pressegespräch zum Thema „Wie kommen Bauwirtschaft und Reinigungsgewerbe sicher durch den Corona-Winter?“ am 14. Januar 2021 im Rahmen der BAU 2021 Online.
Auch wir nutzen die Weihnachtstage, um zur Ruhe zu kommen. Von Donnerstag, 24. Dezember 2020, bis einschließlich Mittwoch, 6. Januar 2021, bleibt die Geschäftsstelle des Landesinnungsverbandes geschlossen. Ab Donnerstag, 7. Januar 2021, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.