Fallstricke im Bauvertrag: Nachträge, Kündigung & Abrechnung
Termin | 09.11.2023, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Ort | Horgau |
Zielgruppe |
Unternehmer Vorarbeiter / Werkpolier / Polier / Meister |
Meisterhaft 3-Sterne | 50 Punkte |
Meisterhaft 4-Sterne | 1 Recht (RE) |
Veranstaltungsnummer | 23SE59 |
Veranstalter und technische Durchführung | FGZH mbH |
Status | buchbar |
Referent/in |
Marian Burghardt |
Beschreibung | Bei Bauverträgen weicht die tatsächlich ausgeführte Leistung oftmals von der im LV vereinbarten Leistung ab. Änderungswünsche des Bauherrn oder geänderte Umstände vor Ort führen zur nachträglichen Änderung der Leistung und damit zu Nachträgen und Nachtragsvergütungen; der richtige Umgang damit gehört daher zum Rüstzeug jeden Unternehmers. Bei schwerwiegenden Konflikten auf der Baustelle kann es sogar zur Kündigung des Bauvertrages durch eine oder sogar beide Parteien kommen. Da die Kündigung das Vertragsverhältnis unwiderruflich beendet und wesentliche Rechtsfolgen daran geknüpft sind, ist vor Ausspruch jeder Kündigung und im Umgang damit besondere Vorsicht geboten. Weiter geht der Referent auf den Schutz der Leistung des Werkunternehmers während der Ausführung und vor der Abnahme ein, insbesondere auf die Möglichkeit einer sog. Zustandsfeststellung. Themen: • Nachtragsmanagement (Zustandekommen von Nachträgen, Abschlagszahlungen, Zeitpunkt der Nachtragsstellung) • Ordnungsgemäße Erstellung und Abrechnungen von Abschlags- & Schlussrechnungen als Fälligkeit • Kündigung des Bauvertrages & deren Rechtsfolgen • Schutz der eigenen Leistung während des Bauablaufes und Zustandsfeststellung (§ 650g BGB) Die Themen werden anhand von Beispielen praxisorientiert vermittelt und konkreten Lösungsansätzen aufgezeigt. |
Preis pro Teilnehmer |
Teilnahmepreis für Mitgliedsbetriebe Nettopreis: 348,00 € Umsatzsteuer: 19 % Bruttopreis: 414,12 € Teilnahmepreis für Nicht-Mitgliedsbetriebe Nettopreis: 548,00 € Umsatzsteuer: 19 % Bruttopreis: 652,12 € |
Storno | Anmeldungen können nur schriftlich (Fax oder Mail) storniert werden. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, dann berechnen wir das Storno mit 35 % des Teilnahmepreises. Ab drei Werktagen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 100% des Teilnahmepreises. Es kann jederzeit eine andere Person, soweit sie dafür die Berechtigung hat, als Teilnehmer gemeldet werden. Erscheint eine angemeldete Person nicht zur Veranstaltung, dann werden 100% des Teilnahmepreises berechnet. |
Anmeldeschluss: | 10.10.2023 |
Anerkennung BayIK | Nein |
Anerkennung dena | Nein |
Anerkennung ZQualVBau | Nein |