Finanz- & Lohnbuchhaltung im Handwerk mit Änderungen im Steuerrecht
Termin | 19.10.2023, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Ort | Beilngries |
Zielgruppe |
Unternehmer Unternehmerfrauen Mitarbeiter in Büro, Fertigung und Montage |
Meisterhaft 3-Sterne | 50 Punkte |
Meisterhaft 4-Sterne | 1 Betriebswirtschaft (BW) |
Veranstaltungsnummer | 23SE63 |
Veranstalter und technische Durchführung | FGZH mbH |
Status | buchbar |
Referent/in |
Dipl.-Vw. Richarda Hinz |
Beschreibung | Unabhängig davon, ob Sie die Finanz- und Lohnbuchhaltung selbst bearbeiten oder fremd vergeben haben: Zu einigen Punkten gibt es immer wieder Klärungsbedarf. Bei der Erstellung von Ausgangs- wie bei Eingangsrechnungen sind v.a. Unterschiede bzgl. der Umsatzsteuer oder Verbuchung zu beachten: • Wann sind Rechnungskorrekturen, Storno-Rechnungen oder Gutschriften zu erstellen? • Wie werden Anzahlungs-, Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnungen verbucht? • Welche Besonderheiten sind bei Rechnungen mit Auslandsbezug zu beachten? Bei der Lohnbuchhaltung gilt es, die Unterlagen zu verstehen, die die Abrechnungsstelle oder das Steuerbüro zuschickt. Wird die Lohnbuchhaltung selbst erstellt, sind Kenntnisse im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zwingend erforderlich. Sachverhalte aus der Finanzbuchhaltung können Folgen für die Lohnbuchhaltung ergeben, wie z.B. Reisekosten, Benefits für Mitarbeiter oder Subunternehmer- Rechnungen. Im Workshop werden diese Themen moderiert, vor allem können Sie Fragen stellen und haben die Gelegenheit zum Austausch. Themen: • Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen • Rechnungskorrekturen • Reisekosten • Benefits für Mitarbeiter • Rechnungen mit Auslandsbezug • Subunternehmer-Rechnungen |
Preis pro Teilnehmer |
Teilnahmepreis für Mitgliedsbetriebe Nettopreis: 348,00 € Umsatzsteuer: 19 % Bruttopreis: 414,12 € Teilnahmepreis für Nicht-Mitgliedsbetriebe Nettopreis: 548,00 € Umsatzsteuer: 19 % Bruttopreis: 652,12 € |
Storno | Anmeldungen können nur schriftlich (Fax oder Mail) storniert werden. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, dann berechnen wir das Storno mit 35 % des Teilnahmepreises. Ab drei Werktagen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 100% des Teilnahmepreises. Es kann jederzeit eine andere Person, soweit sie dafür die Berechtigung hat, als Teilnehmer gemeldet werden. Erscheint eine angemeldete Person nicht zur Veranstaltung, dann werden 100% des Teilnahmepreises berechnet. |
Anmeldeschluss: | 10.10.2023 |
Anerkennung BayIK | Nein |
Anerkennung dena | Nein |
Anerkennung ZQualVBau | Nein |