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BayBO: Bayerischer Landtag stimmt dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu

Gut Ding will Weile haben.

In seiner gestrigen 63. Plenarsitzung hat der Bayerische Landtag unter TOP 4 dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus in Bayern zugestimmt.

Seit dem Jahr 2017 stehen wir zusammen mit Wissenschaftlern der Technischen Universität München in einem extensiven Austausch mit Politik und Bauverwaltung, wie die bauordnungsrechtlichen Beschränkungen für den Baustoff Holz weitgehend aufgehoben werden können. Ziel ist es also, die Wettbewerbsnachteile von Holz im Bauwesen auszuräumen.

Einzelne Gruppierungen der Bauwirtschaft haben darin eine „einseitige Förderung des Holzbaus“ gesehen und die Novellierung mit entsprechenden Aktionen in die Länge gezogen, etwa mit Briefen an Mandatsträger, Anfragen bei Ministerien und Änderungsanträgen im Landtag.

Novelle der Bayerischen Bauordnung: Was ist nun im Holzbau möglich?

Nun aber hat unser Warten ein Ende. Am 2. Dezember 2020 beschloss der Bayerische Landtag in zweiter Lesung die Novelle der Bayerischen Bauordnung. Danach kann Holz nun auch für tragende und aussteifende Wände sowie für Außenwandbekleidungen in Gebäudeklasse 4 und 5 verwendet werden, wenn die Maßgaben der neuen Holzbaurichtlinie, die überarbeitet wurde, eingehalten werden.

Zudem wird es Erleichterungen bei Aufstockungen und bei der Umwandlung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken geben (Stichwort: Wegfall der Genehmigungspflicht für Dachgeschossausbauten). Einzelheiten folgen.


Weiterführender Link:

Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung

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