| Klimaschutz & Ressourcen

Bayerische Staatsregierung fördert CO2-Bindung in Gebäuden

Forstministerin Michaela Kaniber hat zusammen mit Bauminister Christian Bernreiter das Förderprogramm "Förderrichtlinie Holz" gestartet.

Seit Juni 2022 gibt es die „Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden“ des Freistaat Bayern. Ihr Ziel ist es, durch die Verwendung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen zu schonen und mit dem gebundenen Kohlenstoff einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten.

Gefördert wird jede im Neubau gebundene Tonne CO2 mit einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Die Obergrenze für jedes Bauwerk beträgt 200.000 Euro. Gefördert werden können kommunale Gebäude wie Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten sowie der Neubau, die Erweiterung und Aufstockung mehrgeschossiger Wohngebäude. Nicht gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinere Bauwerke wie beispielsweise Carports.

Ein Beispiel für Projekte, die künftig in den Genuss der neuen Förderung kommen können, besichtigten die beiden Minister am 11. Juli 2022 in Utting zusammen mit Bürgermeister Florian Hofmann. Auf dem sogenannten Schmucker-Areal errichtet das Kommunalunternehmen der Gemeinde derzeit eine neue Wohnanlage mit 88 geförderten Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe. Die insgesamt sechs Häuser der neuen Anlage werden in Holz-Hybrid-Bauweise errichtet.

Förderanträge können zunächst bis 31.12.2022 bei der jeweiligen Bezirksregierung gestellt werden. Das gilt auch für Bauvorhaben, die bereits in Planung aber noch nicht beauftragt sind. Die Mittel müssen dann bis 31.12.2024 vom Bauherren abgerufen werden. Insgesamt stehen zunächst 8,0 Mio. Euro zur Verfügung. Auf den ersten Blick mag das alles sehr begrenzt klingen. Hintergrund sind die Haushaltsplanung im Freistaat und die laufende Evaluation des Förderrichtline. Kleine und kurzfristige Förderpakete ermöglichen ein zeitnahes Nachjustieren des Förderrichtlinie.

Zu den Einzelheiten der Förderrichtlinie

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