| Prävention & Arbeitsschutz

BG BAU bezuschusst sichere Arbeitsmittel

Absturzunfälle verhindern: Das ist ein Ziel der BG BAU, deshalb bezuschusst sie unter anderem temporäre Lifeline-Systeme mit Höhensicherungsgerät und Auffanggurt.

Wer als Zimmerer in die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter investiert, bekommt dafür Zuschüsse von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Im Arbeitsschutzprämienkatalog 2020 stehen die über 50 Produkte und Maßnahmen, die gefördert werden.

Heuer wurde die Fördersummer für Betriebe sogar erhöht, erklärt Bernhard Arenz von der BG BAU und: „Es gibt die Möglichkeit, diese Summe über mehrere Jahre anzusparen.“ Das heißt: Kleinere Mitgliedsunternehmen müssen die Fördersumme nicht gleich ausgeben, sondern können diese über mehrere Jahre hinweg nutzen.

Für welche Anschaffungen bekommen Betriebe finanzielle Zuschüsse?

Ein Förderschwerpunkt liegt heuer auf Arbeitsmitteln zur Prävention von Absturzunfällen. So bezuschusst die BG BAU zum Beispiel die Anschaffung des „Systemintegrierten Seitenschutzes im Gerüst“ oder des „Temporären Lifeline-Systems mit Höhensicherungsgerät und Auffanggurt“. Beide sollen tödliche Absturzunfälle verhindern.

Auch der Kauf von Ein-Personen-Gerüsten und Kleinsthubarbeitsbühnen wird gefördert, denn sie machen Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen sicherer.

Zudem gibt es Zuschüsse für mehrere Arbeitsmittel in den Kategorien

  • Staub und Gefahrenstoffe
  • UV-Strahlung
  • Körperliche Belastung
  • Elektrische Gefährdung
  • Lärm und
  • Umgang mit Maschinen

Heuer werden erstmalig Abbiegeassistenzsysteme gefördert

Erstmalig wird 2020 die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen (über 3,5 t) mit Abbiegeassistenzsystemen gefördert.

Je nach Mitgliedsbeitrag steht jedem Unternehmen eine Fördersumme von 100 bis 20 000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zum Arbeitsschutzprämien-Katalog der BG BAU

Eine BG-Förderung gibt es auch für einen systemintegrierten Seitenschutz im Gerüst.

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