Brandschutzschalter muss nicht zwingend eingebaut werden
Um den Brandschutzschalter gab es viel Verwirrung. Die Holzbauverbände schaffen nun Klarheit durch ein neues Merkblatt. Sie stellen fest, dass keine grundsätzliche Verpflichtung besteht, die Schalter in Holzhäuser einzubauen. Zur Dokumentation der Risikoanalyse für den Bauherrn können sich Innungsmitglieder ein Formular herunterladen.
Bis zur Neuerscheinung der VDE 0100-420:2016-02 empfiehlt Holzbau Deutschland die Verwendung einer vom Deutschen Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV) erstellten Risikoanalyse, um normgerecht die Notwendigkeit und Alternativen von Fehlerlichtbogen Schutzeinrichtungen (AFDD) zu prüfen.
Das DIN A4-Blatt zur Risikoanalyse lässt sich sehr schnell ausfüllen. Innungsmitglieder finden es im internen Bereich der LIV-Website zum Download: