| Soziales & Tarifpolitik

Bundesarbeitsgericht: Tarifverträge aus 2015 sind allgemeinverbindlich

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Tarifverträge aus dem Jahr 2015 (siehe unten) sind allgemeinverbindlich.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 21. März 2018 festgestellt, dass die in 2015 ausgesprochenen Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge VTV, BRTV, BBTV und TZA wirksam sind.

Die Entscheidung ist nicht nur bedeutsam für das Baugewerbe,  sondern auch für die Tarifpolitik insgesamt, da erstmals die Allgemeinverbindlicherklärungen auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen des Tarifvertragsgesetzes (TVG) ausgelegt wurden.

Für die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes stellt die Entscheidung einen wichtigen Sieg dar, da damit die zukünftigen Grundlagen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gefestigt wurden.

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