| Prävention & Arbeitsschutz

Erst laut, dann taub! Gemeinsam gegen Lärm am Bau

Lärm macht krank!“, „Laut ist out!“ „Ruhe gewinnt, die Zukunft beginnt.“ „Alles laut oder was?“ und „Erst laut, dann taub! Gemeinsam gegen Lärm am Bau“. Es gibt kaum ein Thema in unserem Bereich, zu dem es mehr Slogans und Kampagnen gibt. Am 24. April zum 22. Internationalen Tag gegen Lärm wurden viele Bekenntnisse abgegeben, wie wichtig der Kampf gegen Lärmschwerhörigkeit ist und dass unbedingt ein Zeichen gesetzt werden muss.

Auch wenn wir wissen, dass nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in der Arbeitswelt Lärm eine ständig wiederkehrende Gesundheitsgefährdung ist, das Gehör dabei irreversibel geschädigt wird, was wiederum zu Lärmschwerhörigkeit führen kann, steigt die Zahl der Verdachtsanzeigen wegen Lärmschwerhörigkeit.

Diese Entwicklung ist zumindest bei Betrachtung der letzten fünf Jahre nicht mit der Entwicklung der Beschäftigtenzahl im Baugewerbe oder mit der Corona Pandemie zu erklären. Auch dass die Beschäftigten im Baugewerbe immer älter werden, erklärt den massiven Zuwachs an Verdachtsfällen nicht. Immerhin gab es 2023 fast um die Hälfte mehr Verdachtsfälle als 2019 und Lärmschwerhörigkeit kann auch junge Leute treffen.

Gleichzeitig ist es heute normal, dass den Mitarbeitern Kapselgehörschutz oder gar Otoplastiken zur Verfügung gestellt wird. In Maschinenhallen werden zudem bauliche Maßnahmen zum Lärmschutz getroffen. Auf Baustellen sind diese Maßnahmen wie z.B. räumliche Trennung technisch nur schwer durchzusetzen. Aber hierfür gibt es ja individuellen Gehörschutz.

Fassen wir zusammen: Dass die Zahl der Verdachtsfälle gestiegen ist, liegt weder daran, dass die Beschäftigten im Baugewerbe älter oder mehr werden, noch daran, dass alle erst nach Corona zur Untersuchung gegangen sind. Auch auf fehlende Schutzmaßnahmen oder lauter werdende Maschinen sind die gestiegenen Verdachtsfälle nicht zurückzuführen.

Die hohe Zahl hat vermutlich einen ganz simplen Grund. Die möglichen Schutzmaßnahmen wurden nicht von jedem einzelnen konsequent genutzt. Doch gerade auf Baustellen ist Schutz vor Lärmschwerhörigkeit nur dann möglich, wenn jeder einzelne seinen persönlichen Hörschutz auch konsequent aufsetzt, schließlich geht es um die eigene Gesundheit! Andauernde Einwirkung von Lärm verursacht langfristig Gehörschäden. Bereits ein kurzer aber intensiver Schallimpuls kann zum unmittelbaren Hörverlust führen. Doch Lärm hat auch weitere, nicht direkt spürbare Auswirkungen auf unseren Körper. Lärm verursacht Stress, führt zu erhöhtem Blutdruck und Schlafstörungen und ist Mitursache von Herzinfarkten.

Wann Lärmschutz erforderlich ist, regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Demnach müssen Arbeitsplätze mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von mehr als 137 dB(C) als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort müssen insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden.

Technische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sind unter anderem leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren. Mit ihnen lässt sich der Lärmpegel nachhaltig senken. Beispiele sind lärmgeminderte Druckluftdrüsen oder schallgedämmte Sägeblätter für Kreissägen.

Sind technische Maßnahmen nicht möglich, muss die Lärmbelastung organisatorisch eingeschränkt werden, indem zum Beispiel Schallschutzwände oder Schallschutzkapseln die Lärmquelle abschirmen.

Ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, also Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken. Eine Tragepflicht besteht ab einem Wert von 85 dB(A).

Die BG BAU fördert im Rahmen der Arbeitsschutzprämien die Anschaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsmittel wie Otoplastiken mit finanziellen Zuschüssen.


Weitere Informationen:

Pegelminderung pro Abstandsverdopplung im Freien.

Zurück