| Innung, Prävention & Arbeitsschutz
„Gesunde Mitarbeiter sind des Unternehmers höchstes Gut!“

Welche Gefahren lauern auf meiner Baustelle und wie kann ich sie beseitigen? Darüber machen sich Unternehmer Gedanken, wenn sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Quelle: secum GmbH
Schon im Alten Testament ist Arbeitssicherheit ein Thema, heute sind Maßnahmen dafür im Arbeitsschutzgesetz geregelt: Unter anderem steht darin, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Wie das leicht und schnell funktioniert, lernten Mitglieder der Zimmerer-Innung Miesbach/Bad Tölz Wolfratshausen mithilfe der BG-App „DigitGB“ beim Online-Workshop „Arbeitsschutz für Zimmerer“ des LIV am 21. Juni.
Dabei haben sich 16 Teilnehmer zugeschaltet. Referent Markus Schütz von der Firma secum ermutigte die Innungsmitglieder: „Ich finde die App sehr, sehr gut“, und fügte hinzu: „Spielt damit, ihr könnt da nichts kaputtmachen!“
Er nannte drei gute Gründe für die Gefährdungsbeurteilung:
- Erstens: Damit sorgt der Unternehmer dafür, dass seine Mitarbeiter gesund und die Baustelle unfallfrei bleiben. Schütz betonte: „Gesunde Mitarbeiter sind des Unternehmers höchstes Gut!“
- Wer eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, schafft damit Rechtssicherheit: Denn im Arbeitsschutzgesetz § 5 Absatz 1 steht: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“. Wenn auf der Baustelle ein Unfall passiert, fragt der Staatsanwalt zuerst nach der Gefährdungsbeurteilung.
- Unternehmer können von Arbeitsschutzprämien der BG BAU profitieren, in Höhe von 3000, 5000 oder 10.000 Euro

Beim Online-Seminar erklärte Referent Markus Schütz, wie die Innungsmitglieder eine Gefährdungsbeurteilung schnell und einfach erstellen können.
Quelle: secum GmbH
Anschließend folgte der Praxisteil: Vor dem Seminar hatten sich die Teilnehmer bereits die App DigitGB heruntergeladen. Darin gibt es verschiedene Rubriken, etwa zu mechanischen, elektrischen Gefährdungen oder thermischen Gefährdungen.
Ein weiteres Themenfeld: „Welche Sägen oder Handmaschinen werden verwendet?“ – die Antworten gibt’s hier zum Anklicken. Und wer für eine bestimmte Maschine noch keine Betriebsanweisung hat, kann diese meist direkt in der App, auf www.bghm.de oder www.wingisonline.de herunterladen.
Gefährdungsbeurteilungen können wiederverwendet werden
Schütz empfahl: „Druckt die Betriebsanweisungen auf DIN A4 aus, lest sie euren Mitarbeitern vor und lasst sie von ihnen unterschreiben.“ Welche Arbeitsschutzstandards wegen der Corona-Situation gelten, steht auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de.
In etwa zwei Wochen treffen sich die Seminarteilnehmer wieder. Bis dahin erstellen sie eine komplette Gefährdungsbeurteilung. Diese kann möglicherweise auch für andere Bauprojekte genutzt werden, so Schütz: „Für gleiche Arbeitsabläufe kann man die gleiche Gefährdungsbeurteilung verwenden“, zum Beispiel gibt es dann eine Muster-Gefährdungsbeurteilung für das Dachstuhl aufrichten oder Dachfenster einbauen.
Zum Jahresende findet ein dritter Workshop für die Innungsmitglieder statt, so Schütz: „Da kommen dann alle Fragen auf den Tisch und wir arbeiten sie ab.“
Zum Artikel: "Ich steige auf die App DigitGB um"

Gefährdungsbeurteilung mithilfe der App DigitGB: Sie wurde von der BG BAU entwickelt und gibt bereits viele Auswahlmöglichkeiten vor.
Quelle: Rief