Handlungshilfe 3G in Betrieben
Aus aktuellem Anlass dürfen wir alle Betriebe über Handlungshilfen zur Umsetzung der bundesweit nach § 28 b IfSG geltenden 3G-Regeln in Betrieben informieren. Diese lösen die bisher geltenden 3G-Regeln nach der BayIfSMV ab. Wir geben den Stand 19. November 2021 wieder.
Danach müssen alle ungeimpften Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße täglich einen Testnachweis erbringen. Zum Nachweis reicht ein Schnelltest im Betrieb aus, der jedoch dann unter Aufsicht oder durch eine qualifizierte Person durchgeführt werden muss. Die zwei wöchentlichen Testangebote der Arbeitgeber können genutzt werden, alle weiteren Pflichttests sind von den betroffenen Arbeitnehmern zu tragen. Das Ergebnis ist wie die Impf- oder Genesennnachweise der übrigen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu dokumentieren.
Alle weiteren Einzelheiten sind als Handlungshilfe in einem Merkblatt des Verbandes der Bayerischen Wirtschaft (vbw) zusammengefasst. Dieses haben wir im Mitgliederbereich zum Corona-Informationsdienst unterer der Rubrik "Basiswissen für Unternehmer" eingestellt.