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Hautkrebs: LIV kämpft gegen Pflichtvorsorge

 

Aufgrund der starken Zunahme von Hautkrebserkrankungen plädierte der Ausschuss für Arbeitsmedizin des Deutschen Bundestags für die Einführung einer Pflichtvorsorge bei regelmäßigen beruflichen Tätigkeiten im Freien. Betroffen wären in Deutschland 2-3 Mio. Arbeitnehmer, darunter die Zimmerer.

Aufgrund der hohen Zahl an zu Untersuchenden und den relativ wenigen Hautärzten ist jedoch die zügige Durchführung solch einer Pflichtuntersuchung nicht möglich. Und da an die Pflichtuntersuchung auch ein Beschäftigungsverbot gekoppelt wäre, entstünde daraus ein eklatantes Problem. Alle Arbeitnehmer, die noch nicht bei der Pflichtuntersuchung waren, dürften bis dahin nicht mehr auf Baustellen arbeiten. Der Baubetrieb käme weitgehend zum Erliegen.

Der Landesinnungsverband (LIV) spricht sich daher entschieden gegen die Einführung einer Pflichtvorsorge aus. Ein gezieltes Aufklären der Arbeitnehmer über die Gefahren der UV-Strahlung und den Schutz vor ihr sowie freiwillige Vorsorgeuntersuchungen sind nach seiner Auffassung ausreichend – zumal viele Arbeitnehmer einen Großteil der UV-Strahlung in der Freizeit abbekommen. „Die Einführung einer Pflichtvorsorge stellt eine bürokratische und wirtschaftliche Belastung dar, die nicht zu tolerieren ist“, schreibt er in einem Brief an das Bayerische Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales.

Links zum Aufruf der Korrespondenz als PDF

Antwort des Bay. Staatsmin. für Familie, Arbeit und Soziales an den LIV vom 3. August 2018

Brief des LIV an das Bay. Staatsmin. für Familie, Arbeit und Soziales vom 6. Juli 2018

Sozialpartnervereinbarung vom 20. Juni 2018

 

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