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3G am Arbeitsplatz: Neues Plakat der BG BAU

3G am Arbeitsplatz

Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz treten ab dem 24. November auch Regelungen in Kraft, die die Arbeitsschutzwelt betreffen. Für Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3G-Regel: getestet, geimpft oder genesen. Darüber muss der Arbeitgeber informieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte seit Beginn der Pandemie mit zahlreichen Handlungshilfen zum Infektionsschutz. Neu hinzugekommen ist ein Plakat mit Hinweisen für den Zutritt zum Arbeitsplatz.

Um Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sollen Kontakte am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß reduziert werden. Wo kein Homeoffice möglich ist, gilt für die Zusammenarbeit ab sofort 3G. Das bedeutet: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten grundsätzlich nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Über die neuen Zugangsregeln müssen Unternehmen ihre Beschäftigten informieren und kontrollieren, ob einer der drei Nachweise vorliegt.

3G gilt auch für Beschäftigte auf dem Bau und in der Gebäudereinigung. Sie arbeiten seit Beginn der Coronapandemie unvermindert weiter – häufig dezentral und an wechselnden Einsatzorten. Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihrer Informationspflicht über die neuen Zugangsregeln zu unterstützen, stellt die BG BAU ein neues Plakat zur Verfügung.

Hier gibt es unter anderem Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung, Anleitungen für Gefährdungsbeurteilungen, Hygieneregelungen in Form von Plakaten und vieles mehr.

Weitere Informationen sowie den Link zum Download des Plakates finden Sie im internen Mitgliederbereich unserer Webseite unter „Corona-Informationsdienst“, Basiswissen für Unternehmer.

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