Neuorganisation des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre zentrale Aus- und Fachvermittlung neu organisiert und die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) ab dem 1. April 2022 in unveränderter Zuständigkeit organisatorisch der zentralen Aus- und Fachvermittlung (ZAV) zugeordnet.
Das Arbeitsmarktzulassungsverfahren betrifft die Zustimmung für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer nach § 39 Aufenthaltsgesetzt, zur Saisonbeschäftigung, Praktika und Ferienbeschäftigung sowie nach § 72 Absatz 7 Aufenthaltsgesetz (Fakultativverfahren).
Nachstehend finden Sie die FAQs zur Neuorganisation, eine Darstellung der Neuorganisation in Textform sowie eine Information über die regionalen Zuständigkeiten.