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LIV-Schulung zum Gebäudeenergiegesetz

Diese Momentaufnahme zeigt die Teilnehmer der virtuellen LIV-Schulung mit Referent Prof. Dr.-Ing. Martin H. Spitzner (gelb umrandet).

Seit 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit diesem befassten sich 20 Teilnehmer beim Online-Seminar des LIV "Der sommerliche Wärmeschutz im GEG" und bekamen einen Überblick zu den wichtigsten Regeln für typische Zimmerer- und Holzbauarbeiten. Der Referent des zweiteiligen Seminars am 24. und 25. März war Prof. Dr.-Ing. Martin H. Spitzner von der Hochschule Biberach.

Der Sommerliche Wärmeschutz (SWS) ist verpflichtender Teil des Energieausweises für neue Gebäude und nach DIN 4108-2 sicherzustellen. Die Einhaltung des SWS kann nicht an einzelnen Bauteilen oder Baustoffen festgemacht werden. Große Fensterflächen sind Herausforderungen, insbesondere im Holzbau mit geringen Speichermassen.

Prof. Dr.-Ing. Martin H. Spitzner erläuterte die U-Werte bei Maßnahmen an bestehenden Gebäuden und die Angaben in der zugehörigen Unternehmererklärung und stellte das pauschalisierte Nachweisverfahren für Wohngebäude dar.

Das Sonneneintrags-Kennwertverfahren (Sx-Nachweisverfahren) wurde anhand eines einfachen Formblatts geübt, mit dem per Taschenrechner der SWS-Nachweis fertiggestellt und Maßnahmen gegeneinander abgewogen werden können.

Die-Seminar-Inhalte:

  • Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Maßnahmen an bestehenden Gebäuden
  • Unternehmererklärung
  • Vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude
  • SWS - Einführung und Überblick
  • Sonneneintrags-Kennwertverfahren
  • Normwerte für den Sonnenschutz
  • Einfluss von Standort, Bauschwere, Nachtlüftung
  • Übung: Fertigstellen des SWS-Nachweises für ein
    Wohngebäude


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