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Lkw-Maut-Verjährung von Erstattungsansprüchen

Die Lkw-Maut wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland falsch berechnet, Betroffene können daher eine Erstattung beantragen.

Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde die Lkw-Maut in Deutschland in der Vergangenheit falsch berechnet. Damit haben die Betroffenen in den letzten Jahren überhöhte Mautgebühren entrichtet und können eine Erstattung beantragen.

Um eine Verjährung von Ansprüchen aus 2017 zu vermeiden, muss die Erstattung dafür bis spätestens 31. Dezember 2020 schriftlich beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragt werden. Die schriftliche Beantragung der Erstattung bis zum 31. Dezember 2020 beim BAG verhindert die Verjährung der Erstattungsansprüche aus 2017.

Der Antrag sollte auf dem Briefbogen des Unternehmens entweder postalisch per Einwurf-Einschreiben oder per Fax an die Empfängerdaten des BAG geschickt werden. Zu beachten ist dabei, dass bei fristgebundenen Erklärungen immer das Datum des Zugangs beim Empfänger entscheidend ist.


Zum Erstattungsantrag:

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> Handwerks-, Gewebe- und Wettbewerbsrecht

> Lkw-Maut-Antrag auf Erstattung BAG

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