| Prävention & Arbeitsschutz

Montageanweisung Holzbau

Bei Absturzgefahr muss eine schriftliche (De-)Montageanweisung erstellt werden.

Die neue DGUV-Regel 101-038, welche die "Unfallverhütungsvorschrift 038 Bauarbeiten" erklärt, fordert für viele Arbeiten schriftliche (De-)Montageanweisungen. Sie müssen bei folgenden sicherheitstechnischen Anforderungen erstellt werden.

Diese sind für den Holzbau insbesondere:

  • die Montage von Fertigteilen aus Holz, die auf Auflager verlegt werden oder mit Streben oder Stützen zunächst in ihrer Einbaulage gesichert werden müssen,
  • die Montage, Demontage, der Abbruch und Rückbau von großflächigen Fassaden- oder Dachelementen,
  • der Auf-, Um- und Abbau von großflächigen vormontierten Traggerüsten bzw. Tragkonstruktionen und
  • alle Arbeiten mit Absturzgefahren

In der Anweisung müssen die erforderlichen Maßnahmen und Angaben für alle relevanten Tätigkeiten aufgeführt werden, z.B. Standsicherheitsnachweise, die erforderliche Reihenfolge der Arbeiten, Leitungspläne, Massen/Gewichte, Lastaufnahmeeinrichtungen, Angaben zu Zugängen und Maßnahmen zur Personensicherung gegen Absturz, Anschlageinrichtungen und Vorgaben für den Einbau von erforderlichen Hilfskonstruktionen.


Im internen Bereich (www.zimmerer-bayern.de > Login LIV Intern > Technik und Umwelt > Prävention) können Mitgliedsbetriebe eine Vorlage der BGHM herunterladen, um solche Anweisungen für Abbruch und Demontage zu erstellen.

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