| Prävention & Arbeitsschutz

Neue Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten erschienen

Das sichere Arbeiten mit Leitern ist ebenfalls Teil der neuen Unfallverhütungsvorschrift. Sie gilt seit 1. April 2020.

Das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten" (DGUV- Vorschrift 38) der BG BAU, gilt bereits seit 1. April 2020.

Diese überarbeitete und verschlankte Fassung ersetzt die alte UVV C22 „Bauarbeiten“ und formuliert die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau präziser und übersichtlicher. Neu ist, dass die UVV künftig auch für sogenannte Solo-Selbständige gilt.

Inhalte der neuen Vorschrift sind

  • Leitung, Aufsicht und Sicherungsaufgaben
  • Anweisungen für Montage-, Demontage- sowie Abbruch- und Rückbauarbeiten
  • Standsicherheit und Tragfähigkeit
  • Bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren
  • Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen
  • Arbeitsplätze sowie herabfallende Gegenstände

Spezifische Regelungen, etwa zu Abbrucharbeiten mit einer Anleitung zum Erstellen einer Abbruchanweisung, entfallen in der neuen Vorschrift.

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