| Prävention & Arbeitsschutz

Pflichtangebot Corona-Tests

Mindestens zwei Corona-Selbsttests pro Woche müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen.

Wie berichtet, besteht seit dem 19. April 2021 aufgrund der geänderten Arbeitsschutzverordnung eine Pflicht des Arbeitgebers zum Angebot von mindestens einem Corona-Selbsttests pro Woche für jeden Mitarbeiter. Nun hat das Bundesarbeitsministerium diese Angebotspflicht noch einmal verschärft und die Pflicht auf zwei Corona-Selbsttests für jeden Mitarbeiter erhöht.

Alle übrigen Vorgaben bleiben aber unverändert, so dass wir noch einmal alle Mitgliedsbetriebe auf unser überarbeitetes Muster zur Dienstanweisung hinweisen dürfen, zu finden im LIV Intern Bereich unter Corona-Informationsdienst und "Basiswissen für Unternehmer".


Zurück