So profitieren Sie vom Digitalbonus
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Hier lesen sie, wer einen Antrag stellen kann und welche Kosten gefördert werden.
Der Digitalbonus ermöglicht Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem Freistaat stellen. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme auch in der Betriebsstätte im Freistaat zum Einsatz kommt.
Kleine Unternehmen haben
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
Welche Kosten werden durch den Digitalbonus gefördert?
Förderfähig sind Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen.
Hierzu gehört insbesondere Hard- und Software zur Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert.
Zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Industrie 4.0, datengetriebene Geschäftsmodelle, Warenwirtschaftssysteme, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Sensorik sowie IT-Sicherheit. Hier finden Sie weitere Informationen über die förderfähigen Kosten.