| Soziales & Tarifpolitik

SOKA-BAU/UKB gewährt Beitragserleichterungen

Bis 31. Mai 2020 macht die SOKA-BAU/UKB ihre Forderungen nicht geltend - weder per Erinnerungsschreiben noch durch gerichtliches Verfahren.

Die SOKA-BAU/UKB hat in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft Maßnahmen beschlossen, um der angespannten Lage der Baubetriebe und deren Arbeitnehmern gerecht zu werden:

  • Für die Meldemonate März, April und Mai 2020 berechnet die SOKA-BAU/UKB keine Verzugszinsen. Sofern Betriebe ihre Meldung nicht fristgerecht abgeben können, entstehen keine Nachteile.
  • Die SOKA-BAU/UKB wird – vorläufig bis 31. Mai 2020 – Forderungen weder durch Erinnerungsschreiben noch durch gerichtliche Verfahren geltend machen. Damit die Mitglieder einen Überblick über Ihr Beitragskonto behalten, bekommen sie weiterhin Informationen über ihren Kontostand
  • Weitere gute Nachricht: Die SOKA-BAU/UKB erhält ihren Service weiter aufrecht: Dies gilt sowohl für die SOKA-BAU-Bescheinigung als auch für Zahlungen, die bei einer vermehrten Urlaubsnahme schnell veranlasst werden

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