SOKA-BAU/UKB gewährt Beitragserleichterungen
Die SOKA-BAU/UKB hat in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft Maßnahmen beschlossen, um der angespannten Lage der Baubetriebe und deren Arbeitnehmern gerecht zu werden:
- Für die Meldemonate März, April und Mai 2020 berechnet die SOKA-BAU/UKB keine Verzugszinsen. Sofern Betriebe ihre Meldung nicht fristgerecht abgeben können, entstehen keine Nachteile.
- Die SOKA-BAU/UKB wird – vorläufig bis 31. Mai 2020 – Forderungen weder durch Erinnerungsschreiben noch durch gerichtliche Verfahren geltend machen. Damit die Mitglieder einen Überblick über Ihr Beitragskonto behalten, bekommen sie weiterhin Informationen über ihren Kontostand
- Weitere gute Nachricht: Die SOKA-BAU/UKB erhält ihren Service weiter aufrecht: Dies gilt sowohl für die SOKA-BAU-Bescheinigung als auch für Zahlungen, die bei einer vermehrten Urlaubsnahme schnell veranlasst werden
Weitere Informationen:
- Antworten auf Fragen zu den Beitragserleichterungen gibt es in Kürze hier auf der Internetseite der SOKA-BAU/UKB
- Fragen zur Winterbeschäftigungsumlage beantwortet die Bundesagentur für Arbeit