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Sonnenschutz: Bundesrat beschließt Angebotsvorsorge

Sonnenschutz auf Baustellen: Für die Mitarbeiter der Betriebe hat der Bundesrat nun die Angebotsvorsorge beschlossen.

In seiner Sitzung vom 28. Juni 2019 hat sich der Bundesrat mit dem Thema Sonnenschutz auf Baustellen befasst. Die Mitglieder beschlossen diesbezüglich die Angebotsvorsorge für Mitarbeiter von Baubetrieben.

Der Bundesrat ist damit dem Referentenentwurf der Bundesregierung und der Forderung aller Bauverbände gefolgt. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates hatte sich zuletzt für die Änderung der Verordnung zugunsten einer Pflichtvorsorge ausgesprochen. Diese Forderung hat sich nun nicht durchgesetzt.

Vorgesehen ist nunmehr eine Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag. Alle Mitgliedsbetriebe sind verpflichtet, ihren betroffenen Mitarbeitern einen Vorsorgetermin bei einem Betriebsarzt bzw. Facharzt für Arbeitsmedizin anzubieten.

"Ob und wann der Mitarbeiter einen Vorsorgetermin tatsächlich wahrnimmt, liegt nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers. Der Einsatz des Mitarbeiters auf der Baustelle hängt davon nicht ab."

Arbeitsschutz gewährleisten

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, welche die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering halten. Der Landesinnungsverband wird gemeinsam mit der BG BAU weitere praktische Hilfen entwickeln und Musterschreiben für die Mitgliedsbetriebe zur Verfügung stellen.

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