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Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Wer sein Eigenheim energetisch modernisiert, kann dafür steuerliche Förderungen erhalten. Wie das funktioniert, erklärt das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben.

Aktuell häufen sich die Nachfragen zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat deshalb im Januar 2021 Erläuterungen zur „Steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ erlassen (§ 35c Einkommensteuergesetz, EStG).

Darin erläutert das BMF anhand von Beispielen Fragen zur Anwendung der Regelung, wie:

  • Was bedeutet „eigene Wohnzwecke“?
  • Wie wird gefördert, wenn es im Gebäude weitere Nutzungen, wie Mietwohnungen oder Gewerbebetriebe gibt?
  • Welche Förderungen gibt es für Gebäude mit Eigentumswohnungen?

Das Wichtigste sind wohl die Anhänge, in denen Beispiele für notwendige Umfeldmaßnahmen stehen. Eine Frage darunter: Wenn man ein Dach dämmt und neu decken muss, wird dann nur die Dämmung gefördert oder auch der Abbruch und die Neueindeckung? In dieser Liste wird neben der Deckung sogar der Ersatz des Dachstuhls als notwendige Umfeldmaßnahme gefördert.

Das Dokument kann hier beim BMF heruntergeladen werden.

Innungsmitglieder finden die Erläuterungen im LIV Intern Bereich unter:

  • Technik und Umwelt
  • Merkblätter, Fachregeln (LIV)
  • Fachunternehmererklärung: energetische Maßnahmen, Steuerermäßigung, Erläuterungen

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