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Tarifpolitik: Schiedsspruch der Zentralschlichtungsstelle

Einigung in Sicht: Bei den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ist am 3. September ein mehrheitlicher Schiedsspruch gefällt worden.

Eine Einigung ist in Sicht bei den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe: Denn nach über fünfzehnstündigen Beratungen ist am 3. September 2020 ein mehrheitlicher Schiedsspruch gefällt worden.

 

Weil dieser nicht einstimmig gefällt wurde, bedarf es für seine Wirksamkeit einer Annahme des Schiedsspruchs innerhalb einer 14-tägigen Kalenderfrist. Diese läuft am Donnerstag, 17. September 2020, um 16 Uhr aus.

Hier lesen Sie die Eckpunkte des Schiedsspruchs:

    • Laufzeit des Tarifvertrages: 1. Mai 2020 bis 30. Juni 2021.
    • für 2020 eine Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro (Teilzeit anteilig), für Auszubildende 250 Euro, gemäß § 3 Nr. 11a EStG i.V.m. § 1 SvEV (steuer- und sozialversicherungsfrei), zahlbar spätestens mit dem Novembergehalt 2020.
    • pauschale Wegezeit/-streckenentschädigung ab 1. Oktober 2020 in Höhe eines Zuschlags von 0,5 Prozent zum Tariflohn bzw. Gehalt als „Übergangslösung“ vor einer endgültigen Regelung,
    • Erhöhung der Löhne/Gehälter im Westen um 2,1 Prozent ab 1. Januar 2021,
    • Erhöhung der Löhne/Gehälter im Osten um 2,2 Prozent ab 1. Januar 2021,
    • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. Januar 2021 um 40 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 30 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 20 Euro im 3. Ausbildungsjahr,
    • Für die anstehenden Mindestlohnverhandlungen wurde vereinbart, in den anstehenden Tarifverhandlungen über Mindestlöhne, die in den zuletzt abgeschlossenen Mindestlohn-Tarifverträgen vereinbarte Struktur -Beibehaltung des Mindestlohns 2 im Tarifgebiet West/Nichteinführung des Mindestlohns 2 im Tarifgebiet Ost - beizubehalten,
    • Vereinbarung eines moderierten Spitzengesprächs mit je vier Personen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite unter Leitung des Vorsitzenden der Zentralschlichtungsstelle als Moderator im Zeitraum Oktober 2020 bis Juni 2021 zu den Themen Wegzeiten/-streckenentschädigung, europarechtskonforme Mindesturlaubsvergütung, Anpassung der Erschwerniszuschläge im Sinne einfach zu kontrollierender Regelungen, zukunftsfähige Regelung der Mindestlöhne.

Wir werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens zeitnah berichten.

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