Tarifpolitik: Schiedsspruch der Zentralschlichtungsstelle

Einigung in Sicht: Bei den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ist am 3. September ein mehrheitlicher Schiedsspruch gefällt worden.
Quelle: Fr@nk/stock.adobe.com
Weil dieser nicht einstimmig gefällt wurde, bedarf es für seine Wirksamkeit einer Annahme des Schiedsspruchs innerhalb einer 14-tägigen Kalenderfrist. Diese läuft am Donnerstag, 17. September 2020, um 16 Uhr aus.
Hier lesen Sie die Eckpunkte des Schiedsspruchs:
- Laufzeit des Tarifvertrages: 1. Mai 2020 bis 30. Juni 2021.
- für 2020 eine Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro (Teilzeit anteilig), für Auszubildende 250 Euro, gemäß § 3 Nr. 11a EStG i.V.m. § 1 SvEV (steuer- und sozialversicherungsfrei), zahlbar spätestens mit dem Novembergehalt 2020.
- pauschale Wegezeit/-streckenentschädigung ab 1. Oktober 2020 in Höhe eines Zuschlags von 0,5 Prozent zum Tariflohn bzw. Gehalt als „Übergangslösung“ vor einer endgültigen Regelung,
- Erhöhung der Löhne/Gehälter im Westen um 2,1 Prozent ab 1. Januar 2021,
- Erhöhung der Löhne/Gehälter im Osten um 2,2 Prozent ab 1. Januar 2021,
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. Januar 2021 um 40 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 30 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 20 Euro im 3. Ausbildungsjahr,
- Für die anstehenden Mindestlohnverhandlungen wurde vereinbart, in den anstehenden Tarifverhandlungen über Mindestlöhne, die in den zuletzt abgeschlossenen Mindestlohn-Tarifverträgen vereinbarte Struktur -Beibehaltung des Mindestlohns 2 im Tarifgebiet West/Nichteinführung des Mindestlohns 2 im Tarifgebiet Ost - beizubehalten,
- Vereinbarung eines moderierten Spitzengesprächs mit je vier Personen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite unter Leitung des Vorsitzenden der Zentralschlichtungsstelle als Moderator im Zeitraum Oktober 2020 bis Juni 2021 zu den Themen Wegzeiten/-streckenentschädigung, europarechtskonforme Mindesturlaubsvergütung, Anpassung der Erschwerniszuschläge im Sinne einfach zu kontrollierender Regelungen, zukunftsfähige Regelung der Mindestlöhne.
Wir werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens zeitnah berichten.