Tarifverhandlungen fortgesetzt
Die Arbeitgeberseite hatte daher der Gewerkschaft im Vorfeld der Verhandlungen einen Vorschlag zukommen lassen, wie neben der Neuverhandlung über die gekündigten Lohn- und Gehaltstarifverträge auch Themen aus den bisher noch ungekündigten Rahmentarifverträgen zur Mindesturlaubsvergütung, den Erschwerniszuschlägen und einer Wegstreckenentschädigung sowie aus dem TV Mindestlohn zur Mindestlohnstruktur und der Mindestlohnhöhe effektiv und zielgerichtet behandelt werden können.
Diesem Vorschlag hat sich die IG BAU nun unter neuer Verhandlungsführung durch den IG-BAU-Vorsitzenden Robert Feiger angeschlossen. Gleichzeitig wurde auch vereinbart, über Einzelergebnisse oder Teileinigungen nicht detailliert in der Presse und Öffentlichkeit zu berichten, da alle Teileinigungen unter dem Vorbehalt einer Gesamteinigung stehen.
Die Verhandlungen werden nun mit einem Doppeltermin am 25. und 26. August 2021 sowie am 22. September 2021 fortgesetzt.