Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, dass Handwerker ihren Betrieb wegen der Corona-Pandemie vorerst nicht schließen müssen. Weitere Erklärungen dazu finden Innungsmitglieder in einem Hinweisblatt des Landesinnungsverbandes.
Wie können Arbeitgeber in Zeiten der Corona-Krise Kurzarbeitergeld beantragen? Dafür haben die Bundesagentur für Arbeit und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ein Erklärvideo erstellt. Innungsmitglieder finden es im internen Bereich unter Corona-Informationsdienst. Denn auch der Landesinnungsverband ist Mitglied der vbw.
Die erste Runde der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für das Baugewerbe am 19. März 2020 wurde abgesagt. Grund dafür sind die Anordnungen der Bundesregierung wegen des Coronavirus. Außerdem ist noch nicht klar, wie sich letzterer auf den Umsatz der Bauunternehmen auswirkt.
Der Coronavirus sorgt derzeit für viel Verunsicherung. In einem Rundschreiben des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Zimmererhandwerks sind die arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie zusammengefasst.
Das Europäische Parlament hat am 4. Juli 2018 die Verordnungsinitiative zur Ausweitung der Tachografenpflicht vorerst abgelehnt und in den Verkehrsausschuss zurück überwiesen. Dort beginnt die Arbeit nun vorne. Eine zeitliche Prognose über eine erneute Vorlage ist nicht möglich.
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks im Rahmen eines Werkvertrages, ohne selbst in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, so ist der Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig.
Der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks bietet drei Informationsveranstaltungen "Recht trifft Technik - Bauordner für die Praxis" an.
Unter dem Motto "Die deutsche Bauwirtschaft - Motor für Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland und Europa" hat am 11. November 2015 der 4. Deutscher Bauwirtschaftstag in Berlin stattgefunden.