Ein Online-Seminar mit dem Titel "Liquiditätsplanung zur Beantragung von staatlichen Corona-Finanzhilfen" bietet der Landesinnungsverband ab 7. April 2020 an. Referentin Elke Limmer zeigt unter anderem, wie sich alternative Corona-Szenarien auf die Liquidität auswirken. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Aktuell bekommen Unternehmer bundesweit unseriöse Fake-Mails von der Adresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de. Auch in Bayern sind bereits einige Mitgliedsbetriebe betroffen. Die Arbeitgeber werden aufgefordert hochsensible Angaben zu Personen, dem Unternehmen und den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Wir dürfen alle Mitgliedsbetriebe auffordern, auf keinen Fall auf diese Fake-Mail zu antworten und sie sofort zu löschen. Wo Sie Kurzarbeitergeld beantragen, finden Sie hier.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) teilt mit: Bayern hat die Soforthilfe des Freistaates und des Bundes zu einem Antragsverfahren zusammengeführt. Wir stellen ausgewählte Informationen der vbw zur Verfügung. Wichtig: Bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten gibt es keine Vermögensprüfung. Hier gelangen Sie zum Merkblatt "Soforthilfe Corona der Bayerischen Staatsregierung" unter Corona-Informationsdienst, Liquide bleiben.
Ministerpräsident Markus Söder hat wegen des Coronavirus Ausgangsbeschränkungen ab 21. März um null Uhr angeordnet. Damit Zimmerer weiterhin zu ihren Arbeitsorten fahren dürfen, müssen sie eine Arbeitgeberbescheinigung dabei haben. Diese können Innungsmitglieder hier im internen Bereich unter Corona-Informationsdienst herunterladen.
Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, dass Handwerker ihren Betrieb wegen der Corona-Pandemie vorerst nicht schließen müssen. Weitere Erklärungen dazu finden Innungsmitglieder in einem Hinweisblatt des Landesinnungsverbandes.
Wie können Arbeitgeber in Zeiten der Corona-Krise Kurzarbeitergeld beantragen? Dafür haben die Bundesagentur für Arbeit und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ein Erklärvideo erstellt. Innungsmitglieder finden es im internen Bereich unter Corona-Informationsdienst. Denn auch der Landesinnungsverband ist Mitglied der vbw.
Die erste Runde der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für das Baugewerbe am 19. März 2020 wurde abgesagt. Grund dafür sind die Anordnungen der Bundesregierung wegen des Coronavirus. Außerdem ist noch nicht klar, wie sich letzterer auf den Umsatz der Bauunternehmen auswirkt.
Der Coronavirus sorgt derzeit für viel Verunsicherung. In einem Rundschreiben des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Zimmererhandwerks sind die arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie zusammengefasst.
Das Europäische Parlament hat am 4. Juli 2018 die Verordnungsinitiative zur Ausweitung der Tachografenpflicht vorerst abgelehnt und in den Verkehrsausschuss zurück überwiesen. Dort beginnt die Arbeit nun vorne. Eine zeitliche Prognose über eine erneute Vorlage ist nicht möglich.
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks im Rahmen eines Werkvertrages, ohne selbst in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, so ist der Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig.