Die erste Runde der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für das Baugewerbe am 19. März 2020 wurde abgesagt. Grund dafür sind die Anordnungen der Bundesregierung wegen des Coronavirus. Außerdem ist noch nicht klar, wie sich letzterer auf den Umsatz der Bauunternehmen auswirkt.
Der Coronavirus sorgt derzeit für viel Verunsicherung. In einem Rundschreiben des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Zimmererhandwerks sind die arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie zusammengefasst.
Das Europäische Parlament hat am 4. Juli 2018 die Verordnungsinitiative zur Ausweitung der Tachografenpflicht vorerst abgelehnt und in den Verkehrsausschuss zurück überwiesen. Dort beginnt die Arbeit nun vorne. Eine zeitliche Prognose über eine erneute Vorlage ist nicht möglich.
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks im Rahmen eines Werkvertrages, ohne selbst in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, so ist der Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig.
Der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks bietet drei Informationsveranstaltungen "Recht trifft Technik - Bauordner für die Praxis" an.
Unter dem Motto "Die deutsche Bauwirtschaft - Motor für Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland und Europa" hat am 11. November 2015 der 4. Deutscher Bauwirtschaftstag in Berlin stattgefunden.
Die Flüchtlingsstrom wird zur Wohnraumkrise. Die Internetplattform www.schneller-wohnraum.de erleichtert deren Lösung - genauer gesagt: die Kommunikation zwischen Kommunen und Zimmerer-Innungen sowie die Kooperation zwischen den Holzbaubetrieben.
„Schneller Wohnraum“ lautet die Kampagne des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes für gute Lösungen vor Ort, bei der Suche nach geeigneten Flüchtlingsunterkünften. Die Internet-Seite bringt das Ehrenamt in Position – als ersten Ansprechpartner für Kommunen. Im internen Bereich können sich Betriebe austauschen, um gemeinsam anzupacken und den Bedarf an geeignetem Wohnraum schnell zu bedienen.
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