Im neuen Jahr treten zahlreiche neue Regelungen und Bestimmungen in Kraft, die auch die Themen Unfallversicherung und Arbeitsschutz betreffen. Außerdem startet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weitere Angebote und Services.
Mit dem Ziel „Arbeitsschutzorganisation abschließen!“ fanden im Herbst 2022 an zehn bayerischen Standorten für Innungsmitglieder kostenlose Workshops der Veranstaltungsreihe „Arbeitsschutz für Zimmerer“ statt.
Ein Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit ist die Prävention. Daher haben wir in den Jahren 2021 und 2022 mit der Arbeitssicherheitsfirma secum GmbH die Veranstaltungsreihe „Arbeitsschutz für Zimmerer“ etabliert, die dem Unternehmer hilft, mit der Gefährdungsbeurteilung als Kernstück die individuelle Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu organisieren.
Aktuell erreicht Deutschland eine extreme Hitzewelle, die vermutlich andauern wird. Bei Arbeiten im Freien, wie zum Beispiel auf dem Bau, kann Hitze für die Beschäftigten zu ernsten Gesundheitsproblemen führen und auch schwere Unfälle verursachen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit der Situation.
Ziel des Landesinnungsverbands ist es, jeden Mitgliedsbetrieb bei der Organisation seines Arbeitsschutzes zu unterstützen. Dazu finden unter dem Titel „Arbeitsschutz für Zimmerer“ ab April 2022 Online-Workshops auf Innungsebene statt.
Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 der Änderungsverordnung zur Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 25. Mai 2022 zugestimmt. Sie tritt am 20. März 2022 in Kraft.
Abstürze und Durchstürze gehören zu den häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle auf dem Bau. Schon ein Sturz aus geringer Höhe kann zu schwersten Verletzungen führen. Deshalb ist ein effektiver Absturzschutz so wichtig. Er verhindert Unfälle und kann Leben retten.
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz treten ab dem 24. November auch Regelungen in Kraft, die die Arbeitsschutzwelt betreffen. Für Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3G-Regel: getestet, geimpft oder genesen. Darüber muss der Arbeitgeber informieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte seit Beginn der Pandemie mit zahlreichen Handlungshilfen zum Infektionsschutz. Neu hinzugekommen ist ein Plakat mit Hinweisen für den Zutritt zum Arbeitsplatz.
Aus aktuellem Anlass dürfen wir alle Betriebe über Handlungshilfen zur Umsetzung der bundesweit nach § 28 b IfSG geltenden 3G-Regeln in Betrieben informieren. Diese lösen die bisher geltenden 3G-Regeln nach der BayIfSMV ab. Wir geben den Stand 19. November 2021 wieder.
Der Bayerische Ministerrat hat am 3. November 2021 über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Krise beraten. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wird vorerst nicht verlängert und läuft weiterhin zum 24. November 2021 aus. Über den weiteren Fortbestand wird vor Auslaufen der BayIfSMV erneut beraten. Die wesentlichen Beschlüsse in kurzer Zusammenfassung: