Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt ab 24. April, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten inzidenzunabhängig die Arbeit in der eigenen Wohnung anbieten muss, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Wie berichtet, besteht seit dem 19. April 2021 aufgrund der geänderten Arbeitsschutzverordnung eine Pflicht des Arbeitgebers zum Angebot von mindestens einem Corona-Selbsttests pro Woche für jeden Mitarbeiter. Nun hat das Bundesarbeitsministerium diese Angebotspflicht noch einmal verschärft und die Pflicht auf zwei Corona-Selbsttests für jeden Mitarbeiter erhöht.
Zwölf Innungsmitglieder schalteten sich beim Online-Workshop Sicherheit mit einem Griff der Zimmerer-Innung Dachau/Fürstenfeldbruck am 19. April zu. Dabei lernten sie, wie sie mithilfe der neuen BG-App DigitGB eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und nutzten den dreistündigen Workshop für zahlreiche Nachfragen.
Einen Sonnenbrand bemerkt man nicht gleich. Ähnlich entwickelt sich der weiße Hautkrebs: Man bemerkt ihn nicht sofort, sondern er entwickelt sich über Jahre hinweg. Leider ist dieser Krebs die häufigste Berufskrankheit, die der BG BAU gemeldet wird. Doch zur Prävention können Mitarbeiter und Unternehmer einiges tun, das zeigte die BG bei einem virtuellen UV-Aktionstag.
Aufgrund der Änderung der Arbeitsschutzverordnung gilt ab 19. April 2021 eine Pflicht für alle Arbeitgeber zum Angebot an jeden/e Mitarbeiter/in von mindestens einem Selbsttest pro Woche. Für besonders gefährdete Mitarbeiter/innen, die häufig Kundenkontakte haben, sind zwei Corona-Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Eine Testpflicht ist damit jedoch nicht verbunden, dem/n Mitarbeiter/innen steht es frei, das Angebot zu nutzen.
Damit die Gefährdungsbeurteilung schnell und einfach klappt, hat der LIV rund 120 Online-Workshops mit dem Titel „Sicherheit mit einem Griff“ organisiert. Mitglieder der Zimmerer- und Holzbau-Innung Augsburg haben am 12. April Teil zwei absolviert und gaben Referent Peter Löchle von der Firma secum GmbH eine sehr positive Rückmeldung.
Einen virtuellen Aktionstag zum Thema Schutz vor UV-Strahlung organisiert die BG BAU am 15. April. Referent ist unter anderem der stellv. Hauptabteilungsleiter Prävention, Prof. Frank Werner. Im Interview erklärt er, warum jeder Sonnenbrand gefährlich ist und wie sich Zimmerer/Zimmerinnen vor der UV-Strahlung schützen.
Wie berichtet, haben sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zu einer gemeinsamen Corona-Teststrategie erklärt. Die Erklärung setzt nicht auf eine Verpflichtung, sondern auf das freiwillige Engagement der Unternehmen. Die Verbände appellieren an die Unternehmen, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten.
Wenn sie früher eine Gefährdungsbeurteilung machte, häufte sie einen Papierberg an oder musste mühselig Checklisten erstellen. Heute braucht Zimmermeisterin und Bautechnikerin Franziska Stanzel nur noch die BG-App DigitGB. Wie diese funktioniert, lernte sie am 30. März beim LIV-Online Seminar „Sicherheit mit einem Griff“ für die Zimmerer-Innung Ebersberg.
Schon im Alten Testament ist Arbeitssicherheit ein Thema, heute sind Maßnahmen dafür im Arbeitsschutzgesetz geregelt: Unter anderem steht darin, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Wie das leicht und schnell funktioniert, lernten Mitglieder der Zimmerer- und Holzbau-Innung Augsburg mithilfe der BG-App „DigitGB“ beim Online-Seminar des LIV am 29. März.