Der Obermeister der Zimmerer-Innung Neu-Ulm/Illertissen Wolfgang Schrapp hat die Betriebliche Erklärung der BG BAU schon unterschrieben. Darin legen sich Chef und Mitarbeiter auf neun Regeln fest, um Unfälle auf der Baustelle zu verhindern. Schrapp hofft, dass Unternehmer dieses Regelwerk in Zukunft "als eine Art Grundgesetz begreifen".
Die BG BAU hat eine neue Handlungshilfe zum Thema „Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ herausgegeben. Wir stellen diese zum Download bereit. Die Handlungshilfe fasst zeitlich befristete Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 zusammen.
Um Unfälle auf Baustellen zu verhindern, hat die BG Bau eine neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) veröffentlicht. Sie gilt seit 1. April 2020. Diese verschlankte Fassung ersetzt die alte UVV C22 „Bauarbeiten“. Hier bekommen Sie einen Einblick in die Inhalte.
In Corona-Zeiten bietet die Berufsgenossenschaft (BG) BAU telefonische Vorsorgeuntersuchungen an. Das gilt weiterhin, obwohl die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden. Außerdem gibt es wieder Vorort-Termine im arbeitsmedizinischen Zentrum für dringende Plichtvorsorgeuntersuchungen.
Im Frühjahr statten sich viele Zimmereien neu aus. Die gute Nachricht: Wer ein Lifeline-System kauft oder etwas für den UV-Schutz seiner Mitarbeiter tut, bekommt dafür Zuschüsse von der BG BAU. Welche Arbeitsmittel und Maßnahmen gefördert werden, steht online im Arbeitsschutzprämienkatalog 2020.
Derzeit gibt es Diskussionen darüber, dass Arztbesuche wieder möglich sein sollten - doch der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) der BG BAU führt Vorsorgeuntersuchungen weiterhin telefonisch durch: Zum Beispiel wenn eine UV-Schutzberatung ansteht. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.
In Zeiten von Corona gelten für Baustellen und die Fahrt dorthin bestimmte Regeln. Die BG Bau hat dazu eine Handlungshilfe erstellt, sie ist für Innungsmitglieder im internen Bereich zu finden unter Corona-Informationsdienst. Dort wird auch erklärt, wann Kurzarbeitergeld angefordert werden kann, wie Sie eine Behinderungsanzeige machen und eine Corona-Soforthilfe bei der Staatsregierung beantragen.
Auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Baugewerbes kann es zu Gefährdungen durch das neuartige Coronavirus kommen. Dabei sind jedoch erst einmal grundsätzlich die gleichen Vorsichtsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen geboten, wie bei anderen und bereits länger bekannten Erkrankungen, die durch Grippeviren ausgelöst werden
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern jetzt noch rechtzeitig eine Vorsorgeuntersuchung bezüglich UV-Strahlung an. Hier gibt es ein Musterschreiben, das Sie Ihren Beschäftigten mitgeben können.