Im Abstimmungsverfahren über die Tarifverträge des Sozialkassenverfahrens hat sich die erforderliche Mehrheit der dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Annahme des Tarifvorschlags ausgesprochen.
Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe sind abgeschlossen: Nach der bereits erfolgten Zustimmung durch die IG BAU haben am 31. Mai 2018 auch die beiden Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, den Schlichterspruch vom 12. Mai 2018 angenommen.
Die Tarifverhandlungen für die 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind durch einen Schlichterspruch von Wolfgang Clement beendet worden. Demzufolge werden die Löhne und Gehälter im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 Prozent erhöht, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monaten. Hinzu kommen weitere Leistungen wie Einmalzahlungen. Die Tarifvertragsparteien haben 14 Tage Zeit, dem Vorschlag zuzustimmen.
Die Schlichtung im Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes hat am 7. Mai 2018 begonnen. Nach einer kurzen Unterbrechung werden die Gespräche am Freitag, 11. Mai 2018, in Berlin fortgesetzt. Schlichter ist der ehemalige Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement.
Der Bundesvorstand der IG BAU hat einstimmig beschlossen, das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären. Nun folgt, wie bereits angekündigt, die Schlichtung. Der erste Termin ist für den 7. Mai 2018 angesetzt.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21. März 2018 festgestellt, dass die in 2015 ausgesprochenen Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge VTV, BRTV, BBTV und TZA wirksam sind.
Nach dem Verhandlungsauftakt am 7. Februar 2018 wurden die Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen am 28. Februar/1. März 2018 in Berlin fortgesetzt. Jedoch sind auch diese Gespräche ohne Ergebnis geblieben.