Die am Sonntag abgeänderte und vom Gesundheitsministerium im Netz veröffentlichte 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung in der Fassung vom 18. Oktober 2020 enthält für Corona-Hotspots eine Änderung zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz.
Die Zimmerer-Organisation ist Mitglied in der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw). Von dort haben wir weitere Details zur Absenkung der Umsatzsteuer erhalten. Diese soll ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gelten.
Mit so viel Rückenwind hätte der stellvertretende Obermeister der Zimmerer-Innung Lindau Volker Heinrich nicht gerechnet. Vor kurzem hat er kritisiert, dass die Autoindustrie staatliche Kauprämien fordert. In den sozialen Medien bekam er dafür viel Zuspruch. In Zukunft will er sich als Gemeinderat für klimafreundliche Konjunkturmaßnahmen einsetzen.
Die Bundesregierung hat ein Corona-Konjunkturpaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden beschlossen. Darin sind Förderungen, von denen auch Zimmereien profitieren. Wir fassen einige davon zusammen.
Die Tarifverhandlungen für die rund 850 000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind am 4. Juni 2020 ohne Einigung vertagt worden. Nachdem die erste Verhandlungsrunde bereits ergebnislos verlaufen war, hat auch die zweite Runde keine Annäherung gebracht.
In der Corona-Lage fordert die Autoindustrie, dass die Politik staatliche Kaufprämien für Autos einführt. Zimmermeister Volker Heinrich aus dem Landkreis Lindau wehrt sich vehement dagegen. Er kritisiert, dass die Industrie gegenüber dem Handwerk oftmals bevorzugt wird.
Wer potenziellen Bauherren die energetische Modernisierung mit der nun möglichen steuerlichen Absetzbarkeit schmackhaft macht, der muss auch wissen, dass dies nur möglich ist, wenn dabei bestimmte U-Werte erreicht werden. Und die sind nicht die Mindeststandards der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Aus gegebenem Anlass dürfen wir alle Mitgliedsbetriebe noch einmal auf das Portal der SOKA-BAU zur Überlassung von Mitarbeitern im Rahmen der sog. „Kollegenhilfe“ aufmerksam machen. Über dieses Portal ist eine schnelle Vermittlung von Mitarbeitern im Anzeigeverfahren bei weniger als 50 Mitarbeiter und für die Dauer von maximal zwölf Monaten zur Vermeidung von Entlassungen oder Kurzarbeit möglich.
Bayern führt ab 27. April 2020 eine Maskenpflicht in allen geöffneten Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr ein. Die gute Nachricht: Die Mitarbeiter unserer Mitgliedsbetriebe sind nicht von dieser Regelung betroffen.
Ab 10. April 2020 sollen nach Vorschlag der Bundesregierung strengere Auflagen bei der (Wieder-)Einreise in die Bundesrepublik gelten. Die gute Nachricht: Für Berufspendler bleiben die Grenzen offen. Trotzdem sollten Mitarbeiter aus EU-Ländern eine Bescheinigung für Berufspendler dabei haben. Diese stellen wir im internen Bereich zum Download bereit.