Auf eine gemeinsame Aktion zur Stärkung des Infektionsschutzes durch betriebliche Corona- Tests haben sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft geeinigt. Für den Einsatz der Tests im eigenen Betrieb bietet die BG BAU ab sofort ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot an.
Unternehmer haben die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Doch die Erstellung ist schwierig, weil man sich oft nicht sicher ist, was dokumentiert werden muss und/oder wie man das eben formuliert. Mit einem Mammutprogramm bietet der Landesinnungsverband seinen 56 Innungen und Fachgruppen zwischen März bis Ende Juli 2021 jeweils zwei Online-Seminare zur Gefährdungsbeurteilung an, zu denen sich die rund 1200 Innungsbetriebe unentgeltlich anmelden können.
Für Asbest-Sachkundige gilt eine Fortbildungsverpflichtung: Ihre Sachkundenachweise gelten für sechs Jahre ab Ausstellungsdatum und laufen aus, wenn bis dahin kein anerkannter Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nr. 2.7 TRGS 519 besucht wurde. Doch während des Lockdowns gilt eine Ausnahmeregel.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat die SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe aktualisiert. Sie setzt die Ende Januar in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) um.
Ab 1. Februar startet die BG BAU eine kostenfreie Hotline, unter der sich Unternehmen und Versicherte zum Thema Masken informieren können. Unter der Rufnummer 0800/8020 100 stehen Präventionsexperten für alle Auskünfte rund um Einsatz und Merkmale von Masken am Arbeitsplatz zur Verfügung. Mitgliedsbetriebe der BG erhalten nach der telefonischen Beratung auf dem Postweg FFP2-Masken für ihre Beschäftigten sowie Unterweisungshilfen.
Aktuell häufen sich die Nachfragen zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat deshalb im Januar 2021 Erläuterungen zur „Steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ erlassen (§ 35c Einkommensteuergesetz, EStG).
Am kommenden Dienstag, 19. Januar 2021, sollen die Corona-Maßnahmen weiter verschärft werden. Im Vorhinein wurden nochmals umfangreiche Präventionsmaßnahmen vereinbart, um die Baubeschäftigten in der sich zuspitzenden Corona-Lage besser zu schützen.
Während viele Wirtschaftszweige während der Lockdowns stillstehen, kann die Baubranche vergleichsweise normal weiterarbeiten. Damit das in Zukunft so bleibt, müssen Baubetriebe einiges beachten. Die wichtigsten Hygieneregeln erklärte die BG BAU in einem virtuellen Pressegespräch zum Thema „Wie kommen Bauwirtschaft und Reinigungsgewerbe sicher durch den Corona-Winter?“ am 14. Januar 2021 im Rahmen der BAU 2021 Online.
Sie sind gelb, bestehen aus Luft und sollen schwere Verletzungen bei Abstürzen aus geringer Höhe verhindern: Über zehn dieser Luftkissen freute sich das Bildungszentrum Weilheim der Handwerkskammer für München und Oberbayern am 3. Dezember 2020. Finanziert und gefördert wird die Aktion aus Mitteln des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes mit Unterstützung durch die Bayerische Bauwirtschaft.
In Großbritannien werden Luftsäcke zur Absturzsicherung nach innen schon seit Jahren genutzt. Am 1. Dezember 2020 freute sich auch das Bildungszentrum Ansbach der Handwerkskammer Mittelfranken über zehn der gelben Luftkissen. Finanziert und gefördert wird die Aktion aus Mitteln des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes mit Unterstützung durch die Bayerische Bauwirtschaft.