Der Bundesvorstand der IG BAU hat einstimmig beschlossen, das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären. Nun folgt, wie bereits angekündigt, die Schlichtung. Der erste Termin ist für den 7. Mai 2018 angesetzt.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21. März 2018 festgestellt, dass die in 2015 ausgesprochenen Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge VTV, BRTV, BBTV und TZA wirksam sind.
Nach dem Verhandlungsauftakt am 7. Februar 2018 wurden die Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen am 28. Februar/1. März 2018 in Berlin fortgesetzt. Jedoch sind auch diese Gespräche ohne Ergebnis geblieben.
Die IG BAU hat die Lohn- und Gehaltstarifverträge sowie die Tarifverträge über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens fristgerecht zum 28. Februar 2018 gekündigt.
Wie bereits mitgeteilt, ist am 17. Oktober 2017 in der dritten Verhandlungsrunde ein Tarifabschluss zum Tarifvertrag Mindestlohn erreicht worden. Ebenfalls wurde die Einsetzung einer Expertenkommission Mindestlohnkontrollen vereinbart.
Wie mit dem Tarifabschluss vom 17. Mai 2016 zwischen den Tarifvertragsparteien festgelegt, erhöhen sich die tariflichen Löhne und Gehälter zum 1. Mai 2017 in einem zweiten Schritt um 2,2 Prozent.
Die geplanten Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten im Rahmen des gesetzlichen Mindestlohns sind zum 1. August 2015 in Kraft getreten.
Die ökonomische Vernunft hat sich dann doch noch durchgesetzt. Das Bundesarbeitsministerium zieht die Konsequenzen aus einer sechsmonatigen Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns und kündigte an, die umstrittene Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei essentiellen Punkten zu ändern.
Zur Abrechnung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab Juni 2015 dürfen wir alle Mitgliedsbetriebe daran erinnern, dass sich auf der Grundlage des Tarifabschluss vom 5. Mai 2014 die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vom 1. Juni 2015 an um eine zweite Stufe um 2,6 % (West) erhöhen.
Wie nach den Tarifabschlüssen der Jahre davor haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auch nach Abschluss der letzten Tarifverhandlungen 2014 gemeinsam beantragt, die wichtigsten Tarifverträge (BRTV, BBTV, VTV und TZA Bau) für allgemeinverbindlich zu erklären und somit für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlich zur Anwendung zu bringen.