Berufsbild
Zimmerer/Zimmerin ist ein Beruf mit langer Tradition, denn er deckt seit je her ein Grundbedürfnis unserer Gesellschaft ab: ein Dach über dem Kopf haben. Vor diesem Hintergrund inszenieren die Medien heute noch den Beruf des Zimmerers mit der Walz. Dem heutigen Stellenwert und Zukunftspotenzial wird dieses vergangenheitsverklärte Bild nicht mehr gerecht.
In der heutigen Zeit erbringt der Zimmerer Bauleistungen im Bereich „Rohbau“: Sei es im Wege der Tragkonstruktion (sog. Holzbauten) oder mit energetischen Fassaden an Stein- und Betongebäuden (sog. Hybridbauten). Und im Bereich „Ausbau“: in Form von Innenwänden, Treppen und Geschoßdecken sowie ausgebauten Dachstühlen.
Dabei verarbeiten Zimmerer Holz in Form von Stäben (sog. Kantholz, das massiv oder verleimt ist) oder Platten (OSB-Platten, Sperrholzplatten). Holz ist der einzig nachwachsende Baustoff. Holzprodukte benötigen wenig Energie bei ihrer Herstellung und Verarbeitung. Holzprodukte lassen sich weiterverwenden. Und, Holz hat hervorragende Eigenschaften bei Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz.
Bauen mit Holz ist aktiver Klimaschutz, denn der Baum entnimmt bei seinem Wachstum der Atmosphäre das Klimagas CO2. Bauen mit Holz ist auch gelebte Kreislaufwirtschaft – solange Holz aus in Punkto Nachhaltigkeit zertifizierten Beständen verbaut wird.
Damit trägt Bauen mit Holz ganz wesentlich zum Gelingen von Klimaschutz und Energiewende bei und ist ein Beruf mit guten Perspektiven.
Folgende Leistungen werden von den Betrieben des Zimmerer- und Holzbaugewerbes erbracht
- Holzhaus (Holzhausbau, Holzrahmenbau, Holzständerbau)
- Dachstuhl (Satteldach, Pultdach, Walmdach, Krüppelwalmdach)
- Ausbau (Dachausbau, Trockenbau, Geschoßdecken)
- Aufstockung (Dachaufstockung)
- Aufsattelung (Steildach anstelle Flachdach)
- Anbau
- Wintergarten (Pergola)
- Treppenbau
- Carport (Überdachung)
- Sanierung (Dachsanierung, Denkmalpflege)
- Modernisierung (Altbau)
- Fassadenbau
- Ingenieurholzbau (Tragwerksbau, Hallenbau, Brückenbau)
- Binder (Leimbinder, Nagelplattenbinder, Greimbau)
Folgende Tätigkeiten sind dem Zimmererhandwerk zuzurechnen (Zimmermeisterprüfungsverordnung)
- Entwurf, Herstellung, Montage, Instandhaltung, Modernisierung und Restaurierung von Bauwerken und Bauwerksteilen sowie von Fertigbauwerken und Fertigbauwerksteilen, insbesondere aus Holz, Holzwerk- und Trockenbaustoffen.
- Konstruktion, Herstellung, Montage und Instandhaltung von Ingenieurholzbauwerken sowie Montage von vorgefertigten Blechprofilen für tragende und aussteifende Zwecke. Entwurf, Herstellung, Einbau, Instandhaltung und Restaurierung von Treppen, Treppenbauteilen und Geländern, insbesondere aus Holz, Holzwerk- und Trockenbaustoffen.
- Ausführung von Ausbauarbeiten, insbesondere die Herstellung von Innenflächen mit allen funktionsbedingten Schichten aus Holz, Holzwerk- und Trockenbaustoffen.
- Ausführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten mit allen funktionsbedingten Schichten, insbesondere Anfertigung von Holzunterkonstruktionen, Metallprofilen und Einbauteilen.
- Ausführung und Montage von Verschalungen, Lattungen und Bekleidungen aus Holz, Holzwerk- und Trockenbaustoffen an Außenflächen mit allen funktionsbedingten Schichten.
- Verlegung von Faserzementwellplatten, Faserzementdachplatten in waagerechter Ausführung und Schindeln sowie Herstellung der Unterkonstruktionen, Schalungen und Lattungen.
- Einbau von Fertiggauben, Dachfenstern, Dachflächenfenstern, Lichtkuppeln und Lichtbändern. Ausführung des vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutzes und des Oberflächenschutzes.
- Ausführung von Tiefbauarbeiten für Hafen-, Wehr- und Wasserbauten, von Gründungen und Rammungen sowie Pfahl- und Schwellenrosten.
- Herstellung und Zusammenbau von Lehrgerüsten und Betonschalungen. Herstellung und Aufstellung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie von Einfriedungen, Absperrungen, Abfangungen und Absteifungen.
- Verzimmern von Holz und Holzbauteilen in stationären Abbundanlagen.
- Herstellen und Reparieren von geneigten Dächern insbesondere mit Tondachziegeln und Betondachsteinen