Selbstverständnis LIV

Deutschland ist das Land der Verbände und Vereine. Bundesweit gibt es etwa 300 Organisationen, die sich überregional um das Wohl von Forst und Holz kümmern. Die meisten davon haben ihre Berechtigung. So auch der bayerische Zimmererverband.

Ein Obstgarten ist ein herrlicher Anblick. Zu Jahresanfang blüht alles und im Spätsommer tragen die Bäume ihre Früchte. So ein ertragreicher Obstgarten ist nicht etwa von Natur aus vorhanden oder gar vom Himmel gefallen. Ein funktionierender Obstgarten ist ein Kulturgut. Er wurde von Menschenhand gepflanzt und gepflegt. Viel Fachwissen um Wuchs und Schnitttechnik haben dazu beigetragen, dass sich die Obstbäume nicht nur ertragsstark sondern auch naturverträglich entwickelt haben. Würde man sich in Zukunft nur auf die Ernte konzentrieren, dann ließe die Ertragskraft in einigen Jahren spürbar nach. Ginge das dann immer so weiter, dann überlebt sich der Obstgarten in seiner angedachten Funktion.

Was hat das mit dem Zimmererverband zu tun?

Ein Beruf fällt nicht vom Himmel oder ist vom Staat verordnet. Ein Beruf ist Kulturgut. Unternehmer, die den gleichen Beruf ausüben, schließen sich zusammen, um den Beruf zu pflegen, um ihn weiterzuentwickeln. Damit der Beruf auch in Zukunft ertragsstark bleibt.

Zimmerer = Handwerksberuf

Der Beruf des Zimmerers ist in der Handwerksordnung (HwO) verankert. Er ist ein Bauberuf, der Holz und andere Baustoffe zu einem Bauwerk verarbeitet. Aufgrund seiner hohen Verantwortung ist der Beruf des Zimmerers der Anlage A der HwO zugeordnet: Er ist ein Handwerk mit Meisterpflicht.

Handwerksordnung gibt Organisationsform vor

Unternehmer, die eine Zimmerei oder ein Holzbauunternehmen betreiben, schließen sich zunächst auf regionaler Ebene zu selbständigen Zimmerer-Innungen oder nichtselbständigen Fachgruppen Zimmerer innerhalb von Bauinnungen zusammen.

Mitgliedschaft ist freiwillig

Der Zusammenschluss zu einer Innung/Fachgruppe ist genauso freiwillig wie die Mitgliedschaft in einer Innung/Fachgruppe. Das unterscheidet sie von der Handwerkskammer. Wer das Zimmererhandwerk selbständig ausüben will, der muss sich in der Handwerkskammer eintragen lassen. Die Handwerksammer wacht über den Beruf; sie verwaltet ihn. So sieht es die HwO vor. Angesichts dessen ist die Handwerkskammer auch die Aufsicht über die Innungen/Fachgruppen.

Innungen und Fachgruppen bilden einen Verband

Aufgabe der Innung/Fachgruppe ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Die HwO gibt dazu einen Aufgabenkatalog vor. Angesichts der personellen und finanziellen Möglichkeiten einer Innung/Fachgruppe kann sie die Aufgaben selbst oder zusammen mit anderen Innungen/Fachgruppen des gleichen Handwerks erledigen. Hinzu kommt, dass bestimmte Aufgaben besser vor Ort (z.B. Zwischen- und Gesellenprüfung, Öffentlichkeitsarbeit) oder überregional (Normen & Fachregeln, Gesetze & Verordnungen, Beratung & Interessenvertretung) erledigt werden. Zur Wahrnehmung der übergeordneten Aufgaben bilden Innungen/Fachgruppen einen Verband.

Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks (LIV)

Der LIV wurde 1947 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 56 (46/10) Innungen/Fachgruppen des Zimmererhandwerks in Bayern. Seine Rechtsform ist „sui generis“, d.h. der LIV erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Genehmigung der Satzung von Seiten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Die Satzung selbst orientiert sich am Vereinsrecht.