Ausschüsse/Fachbereiche

Ausschüsse und Fachbereiche beraten die auf ihrem Arbeitsgebiet anfallenden Fragen. Das Ergebnis berichten sie an den Gesamtvorstand. Für die Unternehmerfrauen gibt es einen eigenen Fachbereich, der in der Satzung festgeschrieben ist.

Zusammensetzung und Schwerpunkt

Die Ausschüsse und Fachbereiche werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Dazu nominiert jeder Regierungsbezirk eine Person für den jeweiligen Ausschuss/Fachbereich. Daneben besteht die Möglichkeit, einzelne Personen zu kooptieren. Letztere müssen nicht Unternehmer sein. Die Geschäftsführung eines Ausschusses/Fachbereichs übernimmt regelmäßig der fachlich zuständige Referent des Landesinnungsverbandes.

Die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus den einzelnen Arbeitsgebieten, die für die Tätigkeitsbereiche und das Berufsbild und somit für die Entwicklung des Zimmerer- und Holzbaugewerbes prägend sind.