Am 2. September 2020 wird die Schlichtung zu den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für die rund 850 000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe fortgesetzt. Wie berichtet hat die IG BAU am 28. August den Vorschlag des Schlichters für eine einvernehmliche Tarifeinigung abgelehnt. Die aktuellen Schlichtungsverhandlungen finden in Kassel statt.
Die Schlichtung der Tarifverhandlungen für die rund 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ist nach mehr als 20-stündigen Gesprächen noch ohne Einigung vertagt worden. Nach dem Schlichtungsabkommen muss das Schlichtungsverfahren innerhalb von 14 Tagen, d.h. bis zum 8. September abgeschlossen sein.
Nachdem die IG BAU das Scheitern der Tarifverhandlungen über die Löhne und Gehälter erklärt hat, wurde nun das Schlichtungsverfahren eingeleitet. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf den Beginn der Schlichtungsgespräche unter Leitung des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, am 26. August 2020 geeinigt.
Der Fortgang der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für das Baugewerbe verzögert sich. Nachdem die IG BAU nach der dritten Verhandlungsrunde eine Erklärung zum Scheitern der Verhandlungen angekündigt hat, ergeben sich nun Schwierigkeiten bei der Terminfindung für ein Schlichtungsverfahren.
Die Tarifverhandlungen über Löhne und Gehälter für die 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind auch nach der 3. Verhandlungsrunde am 25. Juni 2020 erneut ergebnislos geblieben. Insbesondere die Gewerkschaftsforderungen nach einem Wegegeld für die Fahrt zu Baustellen und einer hohen Lohnsteigerung von 6,8 Prozent - trotz zu erwartender Umsatzeinbußen wegen der Corona-Krise - erwiesen sich als Knackpunkt.
Die Auftakt-Tarifverhandlung für die rund 850 000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe am 19. Mai 2020 wurde ohne Ergebnis vertagt. Die IG Bau fordert ein Einkommensplus von 6,8 Prozent. Gleichzeitig soll es nach den Wünschen der Gewerkschaft eine Entschädigung für Wegezeiten geben.
Bereits seit 1. April 2020 gilt ein höherer Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Darauf sollten Zimmerer-Betriebe bei ihren aktuellen Gehaltsabrechnungen achten. Hier lesen Sie nochmals, wie die Lohnsteigerungen konkret aussehen.
Wegen der aktuellen Corona-Situation gewährt die SOKA-BAU/UKB ihren Mitgliedern einige Beitragserleichterungen. Hier lesen Sie, welche Hilfsmaßnahmen gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft beschlossen wurden. Unter anderem berechnet die SOKA-BAU/UKB für die Monate März, April und Mai 2020 keine Verzugszinsen.
Die Tarifvertragsparteien haben sich geeinigt: Ab 1. April gilt ein höherer Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Hier lesen Sie, wie die Lohnsteigerungen konkret aussehen.
Im Abstimmungsverfahren über die Tarifverträge des Sozialkassenverfahrens hat sich die erforderliche Mehrheit der dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Annahme des Tarifvorschlags ausgesprochen.