BG BAU-Beitragsbescheide: Infos zu elektronischem Verfahren
Am 25. April 2019 sind die Beitragsbescheide der BG BAU für 2018 an alle beitragspflichtigen Baubetriebe verschickt worden. Dazu bittet die BG BAU alle Betriebe um Überprüfung der dort enthalten Daten, insbesondere der gemeldeten Lohnsummen, die als Grundlage für die Beitragsberechnung herangezogen werden.
Hintergrund ist der ab dem 1. Januar 2019 eingeführte digitale Lohnnachweis. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt die Meldung ausschließlich nur noch mit dem elektronischen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren.
Nur für Mitglieder:
Alle relevanten Infos zum elektronischen Lohnnachweis der BG BAU erhalten Innungsmitglieder in der Mitgliederzeitschrift holzbaureport, Ausgabe Mai.