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Das neue Bauvertragsrecht 2018

Zum 1. Januar 2018 ist zum aktuellen Werkvertragsrecht ein neues Bauvertragsrecht und ein neues Verbraucherbauvertragsrecht in Kraft getreten.

Neben der Möglichkeit, sich in dieses sehr wichtige Thema über das Seminarangebot des Landesinnungsverbandes intensiv einzuarbeiten, haben alle Mitgliedsbetriebe bereits exklusiv mit einem Rundschreiben im Oktober 2017 den ZDB-Leitfaden „Das neue Bauvertragsrecht“ erhalten.

Mustertexte hierzu stehen allen Mitgliedsbetrieben auch im internen Bereich des Landesinnungsverbands des Bayerischen Zimmererhandwerks zur Verfügung („Recht“ → „Baurecht“).

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