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04.06.2019 | Innung, Verband & Innungen

"Recht trifft Technik" kommt gut an

Zimmermeister Andreas Kraft B.A. (rechts) klärt mit den Teilnehmern technische Fragen.

Quelle: LIV

An drei Terminen haben die Referenten Harm Plesch (Recht) und Andreas Kraft (Technik) vom Landesinnungsverband des Bayer. Zimmererhandwerks unter dem Motto "Recht trifft Technik" den Bauordner für die Praxis vorgestellt. Die Route verlief zwischen 21. Mai und 28. Mai 2019 von Erlangen über Töging nach Herrsching.

Handwerksbetriebe sind immer wieder mit Situationen konfrontiert, bei denen es auf schnelle, sichere und praktikable Lösungen ankommt. Gleichzeitig soll die Sachlage rechtssicher festgehalten und ausreichend dokumentiert werden.

Folgende Inhalte sind Bestandteil des Bauordners:

  1. Entstehung, Sicherung und Durchführung von Bauverträgen (BGB und VOB/B)
  2. Die geschuldete Leistung, der Mangelbegriff, die allgemein anerkannten Regeln der Technik
  3. Ausschreibung, Aufmaß und Abrechnung

Den Teilnehmern gefiel, dass genügend Zeit für die Beantwortung ihrer Fragen war. Von den Referenten seien u.a. gute Hinweise zum Bauvertragsrecht, zur Abschlagszahlung und Schlussrechnung gegeben worden.

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