Tarifverhandlungen Mindestlohn – Schiedsspruch abgelehnt
Wie berichtet, hatte die Schlichtungsstelle am 24. März 2022 im Rahmen der Tarifverhandlungen über den Mindestlohn im Baugewerbe einen Schiedsspruch gefällt.
Der Schiedsspruch wurde am 8. April 2022 von den Mitgliedsverbänden auf Arbeitgeberseite mit großer Mehrheit abgelehnt. Es bleibt nun abzuwarten, ob es zu einer Aufnahme weiterer Verhandlungen kommt. Bis dahin wirkt der Tarifvertrag zum Bau-Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 5 TVG nach.
Die Allgemeinverbindlichkeit endete bereits am 31. Dezember 2021.