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Vermittlungsportal zur „Kollegenhilfe“

Durch die Kollegenhilfe der SOKA BAU ist eine Überlassung von Mitarbeitern in andere Baubetriebe möglich - wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Leider ist eine grundsätzliche Änderung des gesetzlichen Überlassungsverbotes von Arbeitern in Baubetriebe trotz vielfacher Bemühungen des Landesinnungsverbandes weiterhin auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.

Das Portal der SOKA-BAU bietet daher eine wichtige Informationshilfe zum flexiblen Einsatz von Mitarbeitern.


Zum Portal der Kollegenhilfe

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