Vermittlungsportal zur „Kollegenhilfe“
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Durch die Kollegenhilfe der SOKA BAU ist eine Überlassung von Mitarbeitern in andere Baubetriebe möglich - wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
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Leider ist eine grundsätzliche Änderung des gesetzlichen Überlassungsverbotes von Arbeitern in Baubetriebe trotz vielfacher Bemühungen des Landesinnungsverbandes weiterhin auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.
Das Portal der SOKA-BAU bietet daher eine wichtige Informationshilfe zum flexiblen Einsatz von Mitarbeitern.