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19.03.2018 | Beruf & Bildung, Innung

Worauf Ausbildungsbetriebe achten müssen

Martin Gorchs vom LIV d. Bayer. Zimmererhandwerks sprach vor Innungsmitgliedern über Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieben.

Quelle: Zimmerer-Innung Schwandorf

Über die Rechte und Pflichten eines Ausbildungsbetriebs hat Martin Gorchs vom Landesinnungsverband des Bayer. Zimmererhandwerks in einer Veranstaltung für die Oberpfalz informiert. Eingeladen hatten die Zimmerer-Innung Schwandorf sowie die Fachgruppen Nordoberpfalz und Amberg-Sulzbach.

Bei der Ausbildung sind viele Vorschriften und Regelungen zu beachten: Arbeitszeiten, Schulpflichten, Jugendarbeitsschutzgesetz und vieles mehr.

Martin Gorchs erläuterte u.a. folgende Fragen: 

  • Welche Erstattungen bekommt der Betrieb?
  • Welche Probezeiten sind zu beachten?
  • Wie ist das mit dem Berufsgrundschuljahr?

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