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Worauf Ausbildungsbetriebe achten müssen

Martin Gorchs vom LIV d. Bayer. Zimmererhandwerks sprach vor Innungsmitgliedern über Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieben.

Über die Rechte und Pflichten eines Ausbildungsbetriebs hat Martin Gorchs vom Landesinnungsverband des Bayer. Zimmererhandwerks in einer Veranstaltung für die Oberpfalz informiert. Eingeladen hatten die Zimmerer-Innung Schwandorf sowie die Fachgruppen Nordoberpfalz und Amberg-Sulzbach.

Bei der Ausbildung sind viele Vorschriften und Regelungen zu beachten: Arbeitszeiten, Schulpflichten, Jugendarbeitsschutzgesetz und vieles mehr.

Martin Gorchs erläuterte u.a. folgende Fragen: 

  • Welche Erstattungen bekommt der Betrieb?
  • Welche Probezeiten sind zu beachten?
  • Wie ist das mit dem Berufsgrundschuljahr?

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