Worauf Ausbildungsbetriebe achten müssen
Martin Gorchs vom LIV d. Bayer. Zimmererhandwerks sprach vor Innungsmitgliedern über Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieben.
Quelle: Zimmerer-Innung Schwandorf
Über die Rechte und Pflichten eines Ausbildungsbetriebs hat Martin Gorchs vom Landesinnungsverband des Bayer. Zimmererhandwerks in einer Veranstaltung für die Oberpfalz informiert. Eingeladen hatten die Zimmerer-Innung Schwandorf sowie die Fachgruppen Nordoberpfalz und Amberg-Sulzbach.
Bei der Ausbildung sind viele Vorschriften und Regelungen zu beachten: Arbeitszeiten, Schulpflichten, Jugendarbeitsschutzgesetz und vieles mehr.
Martin Gorchs erläuterte u.a. folgende Fragen:
- Welche Erstattungen bekommt der Betrieb?
- Welche Probezeiten sind zu beachten?
- Wie ist das mit dem Berufsgrundschuljahr?