| Prävention & Arbeitsschutz

Zusätzliches Hygienekonzept nicht erforderlich

Brauchen wir ein Hygienekonzept? Das fragen sich in der Corona-Lage viele Betriebe.

In Corona-Zeiten fragen sich viele Mitgliedsbetriebe, ob sie ein Hygienekonzept brauchen. Wir können sie beruhigen! Wer die Hygienemaßnahmen aus dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard einhält, braucht kein Hygienekonzept als eigenständiges Dokument.

 

Viele Betriebe fragen sich aktuell: „Ist das Hygienekonzept eine zusätzliche Anforderung, die neben der Gefährdungsbeurteilung besteht? Müssen Unternehmen eine separate Dokumentation erstellen?"

 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt dazu klar: Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, reicht es aus, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben sind.

 

Ergänzt und konkretisiert wird der Standard von branchenspezifischen Hilfestellungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ein darüber hinaus gehendes Hygienekonzept als eigenständiges Dokument ist für die Betriebe nicht erforderlich.“

 


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