Das Europäische Parlament hat am 4. Juli 2018 die Verordnungsinitiative zur Ausweitung der Tachografenpflicht vorerst abgelehnt und in den Verkehrsausschuss zurück überwiesen. Dort beginnt die Arbeit nun vorne. Eine zeitliche Prognose über eine erneute Vorlage ist nicht möglich.
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks im Rahmen eines Werkvertrages, ohne selbst in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, so ist der Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig.