Aufatmen bei vielen Zimmerern: Bei Holzhäusern müssen sie künftig keine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen mehr einbauen. Denn vor kurzem hat sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und weitere Verbände auf eine andere Lösung geeinigt.
Die neue TRBS 2121-1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" erlaubt nur noch in absoluten Ausnahmefällen die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) als Absturzsicherung. In allen anderen Fällen muss mit einer technischen Schutzmaßnahme (Montage-Sicherungs-Geländer) gegen Absturz gesichert werden.