Seit 11. Mai 2020 dürfen auch Auszubildende im 2. Lehrjahr wieder in die Berufsschule, das hat der Bayerische Ministerrat beschlossen. Ein Merkblatt zum Thema „Schulöffnung: Was ist mit Azubis und BGJ-lern?“ können Innungsmitglieder Im internen Bereich herunterladen, unter Corona-Informationsdienst und Basiswissen für Unternehmer. Darin sind auch Informationen zum Online-Unterricht, Freiwilligen Praktika und Schnupper-Lehrlingen zusammengefasst.
Um Unfälle auf Baustellen zu verhindern, hat die BG Bau eine neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) veröffentlicht. Sie gilt seit 1. April 2020. Diese verschlankte Fassung ersetzt die alte UVV C22 „Bauarbeiten“. Hier bekommen Sie einen Einblick in die Inhalte.
Einige Unternehmen wollen wegen der Corona-Lage ab 1. September 2020 keine Azubis mehr ausbilden. Im Gegensatz dazu suchen die bayerischen Zimmereien auch in Krisenzeiten händeringend nach Auszubildenden, erklärt der Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses des Bayerischen Zimmererverbandes Günter Enßlin im Interview.
In Corona-Zeiten bietet die Berufsgenossenschaft (BG) BAU telefonische Vorsorgeuntersuchungen an. Das gilt weiterhin, obwohl die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden. Außerdem gibt es wieder Vorort-Termine im arbeitsmedizinischen Zentrum für dringende Plichtvorsorgeuntersuchungen.
Zum Muttertag am 10. Mai haben wir ein Interview mit Unternehmerfrau Bianca Weigand aus Unterfranken geführt. Dabei verrät die Bautechnikerin und zweifache Mutter, wie sie Betrieb und Familie unter einen Hut bringt.
Im Bauhandwerk wird schlecht bezahlt, als Lehrling muss man oft samstags arbeiten oder wird im Winter vorübergehend entlassen – es gibt viele Mythen über die Zimmerer-Ausbildung. Hier steht, was wirklich davon stimmt.
Präsenzveranstaltungen sind derzeit nicht möglich, deshalb findet unsere Veranstaltung „Recht trifft Technik“ online statt. Dabei geht es vor allem um den Bauordner: Er dient als Grundlage für die professionelle Baustellendokumentation und wurde speziell für das Zimmererhandwerk entwickelt. Eine Anmeldung zum Online-Seminar ist bereits möglich.
Um Sturmschäden zu vermeiden, muss die gesamte Dachkonstruktion gegen Abheben gesichert werden - und die fachgerechte Verankerung muss statisch nachgewiesen werden. Wie Zimmerer dabei vorgehen sollten, steht in einem neuen Merkblatt von Holzbau Deutschland mit dem Titel „Windsogverankerung der Sparren“. Dieses können Innungsmitglieder kostenfrei herunterladen.
Seit 4. Mai 2020 können Innungsmitglieder über den LIV-Intern-Bereich direkt auf den Technikbereich von Holzbau Deutschland zugreifen. Dort finden Sie unter anderem technische Merkblätter, Aktuelles zu Fachregeln, Forschungsberichte und die Reihe "Technik im Holzbau". Das Informationsmaterial wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für einige junge Frauen klingt es spannend Zimmerin zu werden. Doch oftmals hören sie von Verwandten und Freunden viele Vorurteile über den Beruf. Hier stehen zehn davon und die Wahrheit darüber.