In einer Zeit zunehmender Individualisierung und einer sich abzeichnenden Architektur- und Bauwende stellt sich die Frage, was Innungsmitgliedschaft ausmacht und ob sich das rechnet. Darüber sprach unser „holzbau report“ mit Elmar Mette. Er ist Zimmermeister und Ausbilder am Bundesbildungszentrum des Zimmerer- und Ausbaugewerbes in Kassel. Dadurch steht er im Dialog mit Holzbaujunioren – auch was Innungs- und Verbandsarbeit betrifft.
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt und die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet. Ab sofort können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden.
“Vom Tellerwäscher zum Millionär“ ist eine beliebte Metapher, die man gerne für besondere Karrieren heranzieht. Eine solche ist Markus Lechner gelungen: vom Zimmerer im BGJ zum Doktor „summa cum laude“. Das (Fach)Abitur hat er durch den Bautechniker/Zimmermeister ersetzt und damit prompt nebenan die mündliche Aufnahmeprüfung an der Technischen Universität München bei Prof. Stefan Winter bestanden. Im Rigorosum seiner Abschlussarbeit „Holzbewehrtes Holz (HBH)“ wurde ihm auch sein praktisches Talent bei den Prüfversuchen konstatiert, was wohl in der Familie Lechner insgesamt vorhanden ist. Wer Parallelen zu erkennen glaubt, der liegt richtig, denn sein Onkel Josef Lechner war lange Jahre Obermeister der Zimmerer-Innung Traunstein/Berchtesgadener Land.
Abstürze und Durchstürze gehören zu den häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle auf dem Bau. Schon ein Sturz aus geringer Höhe kann zu schwersten Verletzungen führen. Deshalb ist ein effektiver Absturzschutz so wichtig. Er verhindert Unfälle und kann Leben retten.
Der Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk hat uns über die Neuerungen der Ableitbedingungen für Feuerstätten für feste Brennstoffe nach einer Änderung der 1. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) informiert. Diese treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Seit gut 30 Jahren beschäftigt sich die Firma secum GmbH aus Kempten u.a. mit der Vermittlung von Know-how für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Im zurückliegenden Jahr hat sie in gut 100 Online-Veranstaltungen mit den Zimmerern auf Innungsebene Art und Umfang einer praktikablen Arbeitsschutzorganisation erörtert. Unser „holzbau report“ sprach mit Geschäftsführer Ulrich Müller und Projektleiter Peter Löchle über ihre Mission und Erfahrungen zu einem fordernden Thema.
Nachdem wir gemeinsam mit dem Bayerischen Handwerkstag bei der Politik interveniert haben, gelten folgende Ausnahmeregelungen, über die wir heute von Herrn Vierlbeck, stellv. Hauptgeschäftsführer, Geschäftsbereichsleiter Bildungszentren bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern informiert wurden.
Das Treffen der „Holzbaujunioren“ ist fester Bestandteil des jährlichen Veranstaltungskalenders des Verbandes. Aufgrund der Pandemie wurde es am 12. November 2021 erstmals „online“ durchgeführt. Zum Thema „Verkaufsgespräche erfolgreich abschließen“ fanden sich über 45 Teilnehmer im virtuellen Tagungsraum ein.
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz treten ab dem 24. November auch Regelungen in Kraft, die die Arbeitsschutzwelt betreffen. Für Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3G-Regel: getestet, geimpft oder genesen. Darüber muss der Arbeitgeber informieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte seit Beginn der Pandemie mit zahlreichen Handlungshilfen zum Infektionsschutz. Neu hinzugekommen ist ein Plakat mit Hinweisen für den Zutritt zum Arbeitsplatz.
Aus aktuellem Anlass dürfen wir alle Betriebe über Handlungshilfen zur Umsetzung der bundesweit nach § 28 b IfSG geltenden 3G-Regeln in Betrieben informieren. Diese lösen die bisher geltenden 3G-Regeln nach der BayIfSMV ab. Wir geben den Stand 19. November 2021 wieder.