Die Tarifverhandlungen für die 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind durch einen Schlichterspruch von Wolfgang Clement beendet worden. Demzufolge werden die Löhne und Gehälter im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 Prozent erhöht, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monaten. Hinzu kommen weitere Leistungen wie Einmalzahlungen. Die Tarifvertragsparteien haben 14 Tage Zeit, dem Vorschlag zuzustimmen.
Die Schlichtung im Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes hat am 7. Mai 2018 begonnen. Nach einer kurzen Unterbrechung werden die Gespräche am Freitag, 11. Mai 2018, in Berlin fortgesetzt. Schlichter ist der ehemalige Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement.
Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und gilt dann unmittelbar und sofort. Aus diesem Grund wurde in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz angepasst. Der LIV informiert in einem Datenschutzkongress am 15. Mai 2018 in Mühlbach darüber, worauf Unternehmen nun zu achten haben.
Seit 2014 bietet der Arbeitskreis „Holzbau-Junioren“ rund 150 jungen Betriebsnachfolgern im bayerischen Holzbaugewerbe eine Plattform, Netzwerke zu knüpfen und den Horizont zu erweitern. Zum Einstieg in die dritte Runde des Arbeitskreises fand am 25. April 2018 in Mühlbach eine Auftaktveranstaltung statt.
Der Bundesvorstand der IG BAU hat einstimmig beschlossen, das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären. Nun folgt, wie bereits angekündigt, die Schlichtung. Der erste Termin ist für den 7. Mai 2018 angesetzt.
Wer in einen Neubau einzieht, möchte natürlich auch eine gute Raumluft genießen. Um dies zu gewährleisten und um Verbraucher umfassend zu informieren, hat der Informationsdienst Holz eine eigene Website zum Thema eingerichtet.
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks im Rahmen eines Werkvertrages, ohne selbst in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, so ist der Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig.
Der Meisterhaft-Bau-Guide liegt nach der ersten Aussendung im November 2017 nun erneut der Bayerischen Gemeindezeitung bei - in deren Ausgabe vom 9. April 2018.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21. März 2018 festgestellt, dass die in 2015 ausgesprochenen Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge VTV, BRTV, BBTV und TZA wirksam sind.